Karlsruhe entscheidet über Vollzugsprivatisierung

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Karlsruhe - Im konkreten Fall hat ein Mann aus einer Klinik für forensische Psychiatrie in Hessen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es geht um die Grundsatzfrage, welche hoheitlichen Aufgaben der Staat auf Private übertragen darf.
In der mündlichen Verhandlung im Oktober hatten die Richter Bedenken geäußert, ob Angestellte eines privatrechtlichen Unternehmens Zwangsmaßnahmen gegen Insassen ergreifen dürfen. Möglicherweise müssten für bestimmte Maßnahmen Beamte eingesetzt werden.
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- Bundesverfassungsgericht