Karlsruhe bestätigt vorbehaltene Sicherungsverwahrung

Die vorbehaltene Sicherheitsverwahrung verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte  Garantie der Menschenwürde. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht sie am Donnerstag bestätigt.
von  dpa

Die vorbehaltene Sicherheitsverwahrung verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht sie am Donnerstag bestätigt.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die vorbehaltene Sicherungsverwahrung bestätigt, aber an eine strenge Prüfung der Einzelfälle geknüpft.

Die Regelung, sich bei der Verurteilung von Gewalt- und Sexualstraftäter eine spätere Sicherungsverwahrung vorzubehalten, verletzte nicht die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde, heißt es in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung (2 BvR 1048/11). Sie stelle auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Freiheitsgrundrecht dar. Voraussetzung sei allerdings eine genaue Gefährlichkeitsprognose.

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