Innenminister weist Kritik wegen Hilfe für FC Bayern zurück

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verwahrt sich gegen Kritik im Zusammenhang mit seinem Eingreifen in einen Rechtsstreit des Fußballvereins FC Bayern München mit der Regierung von Oberbayern.
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Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)
dpa Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU)

MÜNCHEN - Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verwahrt sich gegen Kritik im Zusammenhang mit seinem Eingreifen in einen Rechtsstreit des Fußballvereins FC Bayern München mit der Regierung von Oberbayern.

Herrmann versicherte am Mittwoch in München: „Mein Vorgehen in dieser Sache war von Anfang an fair, korrekt und konsequent.“ Vorwürfe, sein Ministerium messe mit zweierlei Maß, entbehrten „ganz offensichtlich jeder Grundlage„. Die Grünen sprachen dagegen von einem “groben Foul" und forderten, der Vorgang müsse lückenlos aufgeklärt werden.

Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor geschrieben, Herrmann habe den Fußballverein geschützt, nachdem Oberbayerns Regierungspräsident Christoph Hillenbrand die Bandenwerbung in der Allianz-Arena für den privaten Sportwettenanbieter Bwin untersagte. Der FC Bayern habe sich an den Innenminister gewandt und beschwert. Herrmann habe daraufhin die Regierung von Oberbayern angewiesen, die Untersagungsverfügung auszusetzen.

Das Innenministerium verwies nun darauf, dass diese Verfügung vom 12. Mai 2009 „mit sehr kurzer Umsetzungsfrist von nur sechs Tagen ihre Wirkung bereits für den allerletzten Spieltag der Bundesligasaison 2008/2009 am 23. Mai entfaltet“ hätte. Wegen dieser sehr knappen Frist habe Herrmann am 19. Mai „die Regierung von Oberbayern darum gebeten, den Bescheid zunächst nicht zu vollziehen, sondern eine einvernehmliche Lösung mit dem FC Bayern auszuloten“.

Das Ministerium fügte hinzu: „Zu diesem Zeitpunkt gab es eine Versicherung der Verantwortlichen des FC Bayern, in Kürze von sich aus für eine mit den Vorschriften des Glückspielstaatsvertrages in Einklang stehende Werbung zu sorgen. Für eine nochmalige sorgfältige Erörterung der Sach- und Rechtslage sprach auch, dass zuvor die Landeshauptstadt München sich geweigert hatte, eine Verbotsverfügung gegen den FC Bayern zu erlassen und der Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern ausdrücklich widersprochen hatte.“

Am 25. Juni habe ein Gespräch Herrmanns mit den sachverständigen Mitarbeitern des Ministeriums und der Regierung von Oberbayern sowie Vertretern des FC Bayern stattgefunden. Hierbei sei festgestellt geworden, „dass auch die vom FC Bayern München zwischenzeitlich neu formulierten Werbetexte nicht den Vorgaben des Glücksspielrechts entsprachen“. Eine einvernehmliche Lösung sei nicht möglich gewesen.

Daraufhin habe die Regierung von Oberbayern „in ausdrücklicher Abstimmung mit Innenminister Herrmann für die neue Spielsaison schon am 14. Juli 2009 einen neuen Verbotsbescheid erlassen, gegen den der FC Bayern Rechtsmittel eingelegt hat“. Das Verwaltungsgericht München habe dann die Rechtsauffassung der Regierung und des Ministeriums „mit dem Beschluss vom 7. September voll bestätigt“. Diese Entscheidung sei „jetzt vom FC Bayern zu respektieren“.

ddp

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