Hartz-IV-Empfänger für Sozialdienst

CDU-Politiker lassen prüfen, ob Empfänger von Hartz IV-Leistungen zu gemeinnützigem Dienst an Stelle der bisherigen Zivildienstleistenden herangezogen werden können.
dpa |
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Berlin - Die CDU-Sozialexperten Carsten Linnemann und Peter Tauber haben nach Informationen der "Bild"-Zeitung bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für eine ersatzweise Heranziehung von Hartz IV-Beziehern zu prüfen.

Linnemann bestätigte dies dem Blatt. Der CDU-Politiker sagte: "Es darf keine Denkverbote geben. Hartz IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken."

Unterstützung für den Vorstoß kommt laut "Bild.de" aus dem CDU-Bundesvorstand. Otto Wulff, Chef der Senioren-Union, sagte demnach: "Ich begrüße den Vorstoß der Kollegen aus der Fraktion. Selbstverständlich muss Hartz IV-Empfängern zugemutet werden können, auch im sozialen Bereich zu arbeiten - zumal dann, wenn sich Befürchtungen bestätigen sollten, dass es zum Sommer nicht genügend Bewerber für den neuen Bundesfreiwilligendienst gibt. Soweit eine ergänzende gesetzliche Regelung in Bezug auf den Bundesfreiwilligendienst notwendig ist, bin ich - bevor wir einen Pflegenotstand haben - sehr dafür."

Hintergrund ist, dass nach dem Aussetzen der Wehrpflicht von Juli an auch der Zivildienst wegfällt. Es würden mindestens 35 000 Helfer gebraucht - bisher soll es bundesweit aber erst wenige tausend Bewerber geben, hieß es.

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