Geldstrafe für Halemba - AfD-Mann angefasst und empört
Erbost, aufbrausend und kämpferisch gibt sich Daniel Halemba. Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete spricht von einer gelenkten Justiz, er erklärt sich zum Opfer von politischen Gegnern und Medien. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Würzburg hatte den AfD-Mann zuvor wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt - insgesamt 30.400 Euro.
Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung eines Anwalts wurde Halemba indes aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Und der 24-Jährige will den Urteilsspruch nicht akzeptieren.
Halemba wäre vorbestraft
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Schon kurz nach der Entscheidung des Jugendschöffengerichts kündigte Halemba an, er werde Rechtsmittel einlegen. Er ist Spitzenkandidat seiner Partei für die Würzburger Stadtratswahl.
Ob auch die Staatsanwaltschaft diesen Weg einschlagen wird, blieb zunächst offen - denn sie sieht auch die anderen Tatvorwürfe als erwiesen an. Die Anklage hatte als Strafe für alle mutmaßlichen Taten auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro plädiert - das waren 51.600 Euro. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
Deutliche Worte der Vorsitzenden Richterin
Die Vorsitzende Richterin Gudrun Helm begründete gut eine Stunde lang die Entscheidung der Jugendkammer. Und sie rügte sowohl die Verteidigung als auch Halemba und die Staatsanwaltschaft. "Die Justiz hat sich mit dem Verfahren schwergetan", sagte Helm und verwies etwa auf eine falsche Pressemitteilung der Anklagebehörde zu Ermittlungsbeginn. Auch sei den Vorwürfen nicht mit allen Ermittlungsmöglichkeiten nachgegangen worden.
Dennoch: Von einem politischen Verfahren zu sprechen, wie es Halemba und sein Anwalt Dubravko Mandic seit mehr als zwei Jahren tun, sei schlichtweg falsch. "Dafür hat sich in der Verhandlung keinerlei Beweis ergeben."
Vielmehr sei es empörend, dass sich Halemba stets als politisch Verfolgter geriere. Dies sei eine "groteske Verharmlosung von tatsächlich politisch Verfolgten", kritisierte die Richterin, die sich den Angeklagten immer wieder vorknöpfte. Sie habe den Eindruck, er wolle aus dem Verfahren politischen Profit schlagen.
Halemba quatschte während der Urteilsbegründung immer wieder dazwischen und gab sich empört: "Es wäre wirklich freundlich, wenn Sie den Mund halten würden", ermahnte ihn Helm.
Unschuldslamm Halemba?
Halemba inszenierte sich seit Beginn der Ermittlungen gegen ihn vor etwa zweieinhalb Jahren als Opfer von Justiz, Politik und Presse. In seinem letzten Wort sprach er in der Vorwoche von willkürlicher Strafverfolgung, Vorverurteilungen, Stigmatisierung und Hexenjagd. Belege dafür hatte er nicht parat.
Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft triefe vor Spekulationen und Falschbehauptungen, polterte der AfD-Mann weiter. Eine Oberstaatsanwältin, die als Zeugin in dem Verfahren aussagte, bezichtigte er der Lüge. "Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen (…) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren."
Nazi-Material in seinem Zimmer
Warum er allerdings NS-Material hortet, erklärte er nicht. Polizisten hatten bei einer Razzia in Halembas Zimmer einer Würzburger Burschenschaft umfangreiches Material mit NS-Bezug gefunden. Auf einem Datenträger war nach Angaben einer Ermittlerin eine der größten Sammlungen von Liedern und Reden aus der NS-Zeit zu finden, die ihr je untergekommen sei.
Ihrer Zeugenaussage zufolge befanden sich auf einem womöglich Halemba gehörenden USB-Stick mehr als 30 Reden von Adolf Hitler und seinen engen Vertrauten wie Joseph Goebbels. Zudem seien Marschlieder mit NS-Bezug und Rechtsrock-Musik gespeichert gewesen, auch von verbotenen Bands, teils mit antisemitischem Inhalt.
"Er mag diese Musik und er ist extrem rechts", konstatierte die Vorsitzende Richterin.
Vielfältige Vorwürfe
Für das Gericht ist es auch erwiesen, dass Halemba Geldwäsche betrieb - dies zeigten verdächtige Transaktionen von seinem Konto im Juli 2022 auf ein Konto im Baltikum. "Diese Gelder stammen aus Betrugstaten", sagte die Richterin.
Auch an der Nötigung eines befreundeten Burschenschafters durch Halemba und einen mitangeklagten 29-Jährigen habe das Gericht keine Zweifel. "Sie waren sehr hartnäckig, bedrohlich, laut, aggressiv", sagte Helm. Ziel der Angeklagten sei es gewesen, den jungen Mann davon abzuhalten, in einem Ermittlungsverfahren gegen sie auszusagen.
Volksverhetzung sei Halemba indes nicht nachzuweisen. Zwar sei in der Nacht auf seinen 21. Geburtstag volksverhetzende Musik auf dem Gelände seiner Burschenschaft gelaufen. "Und wir sind auch sicher, dass er (Halemba) da war", sagt die Vorsitzende. Aber es sei nicht bekannt, wer das Lied abgespielt habe.
Ferner sollen beide Angeklagten laut Staatsanwaltschaft einen Anwalt versucht haben zu nötigen, indem sie lautstark und bedrohlich über etwa 30 Minuten lang nächtens Zugang zu seiner Kanzlei begehrten. Doch auch von diesem Vorwurf der versuchten Nötigung sprach das Gericht die Angeklagten frei, weil das Ziel der mutmaßlichen Nötigung nicht mit Sicherheit erwiesen sei.
Für den Mitangeklagten verhängte die Kammer eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 66 Euro, also 5.940 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 170 Tagessätze zu je 70 Euro, insgesamt 11.900 Euro, wegen Nötigung und versuchter Nötigung verlangt, der Verteidiger des 29-Jährigen auf Freispruch mangels Tatnachweises plädiert.
AfD-intern umstritten
Halemba ist in der AfD mittlerweile bundesweit bekannt. Der AfD-Politiker war im Oktober 2023 als damals jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt worden. Er gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD. Die AfD-Fraktion im Landtag hatte sich bisher mehrheitlich hinter ihren umstrittenen Jung-Parlamentarier gestellt, sein Abgeordnetenmandat nimmt er weiter wahr.
Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka schrieb der Deutschen Presse-Agentur anlässlich des Prozesses: "Der Landesvorstand wird im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird, hängt dabei nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab."
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