Gauck-Urteil in Karlsruhe: Über den Tag hinaus

AZ-Chefreporter Matthias Maus über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Matthias Maus |
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München - Der Blick nach Karlsruhe war bang. Hatten die Verfassungsrichter zuletzt die Drei-Prozent-Hürde für die Europa-Wahl geschleift, so hätten sie gestern erneut für einen Paukenschlag sorgen können. Das haben sie auch getan, allerdings nicht in die Richtung, wie von vielen befürchtet.

Diesmal lässt das Urteil den Willen der Richter erkennen, die Demokratie nicht von Extremisten lächerlich machen zu lassen. Man stelle sich vor, die Frontleute der NPD hätten bei der nächsten Bundespräsidentenwahl Gelegenheit gehabt, live vor der Bundesversammlung minutenlang rechtsextreme Propaganda zu machen. Das haben sie bei der Wahl von 2010 versucht, und es war das Verdienst von Bundestagspräsident Lammert, dies verhindert zu haben. Nachträglich haben ihm die Richter eine rechtliche Grundlage verschafft.

Aufgewertet wird am selben Tag auch der Bundespräsident, der sich nach dem Richterspruch pointierter äußern darf. Er ist nicht nur Verfassungsorgan, sondern auch politischer Bürger. Bemerkenswert die Karlsruher Begründung, nach der Gauck die NPD als „Spinner“ bezeichnen durfte: „weil sie die Geschichte nicht verstanden haben und nationalistische und Antidemokratie Überzeugungen vertreten“. Dieses Argument weist über den Tag hinaus. Bleiben die Richter bei dieser Einschätzung, müsste das Verfahren zum NPD-Verbotsantrag von Erfolg gekrönt sein.

 

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