Gabriele Pauli: Darf man sie „durchgeknallte Frau" nennen?
Der jahrelange Rechtsstreit um Fotos der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli in Latex-Handschuhen geht am Dienstag in eine neue Runde. Diesmal geht es um ihre Ehre.
München – Das Oberlandesgericht München muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abermals prüfen, ob die frühere CSU-Politikerin durch die Bezeichnung „durchgeknallte Frau“ in ihrer Ehre verletzt wurde.
Pauli hatte gegen Äußerungen in einem Beitrag von Bild.de geklagt, den das Online-Medium 2007 als Reaktion auf ihre Fotos in Latex-Handschuhen veröffentlicht hatte.
In einem Punkt ist Paulis Rechtsstreit erledigt: Sie muss hinnehmen, dass die Fotos in einem Kommentar in die Nähe von Pornografie gerückt wurden. Dies ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.