Familienministerium plant Großelternzeit

Betreuen Großeltern ihre Enkelkinder, sollen sie laut einem Gesetzentwurf des Familienministeriums einen Anspruch darauf haben, von ihrer Arbeit freigestellt zu werden.
dpa |
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Berlin - Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) plant laut einem Medienbericht, neben der bestehenden Elternzeit auch eine ähnliche Regelung für Großeltern einzuführen.

Wenn Großeltern ihre Enkelkinder betreuen, sollen sie laut einem Gesetzentwurf des Familienministeriums einen Anspruch darauf haben, von ihrer Arbeit freigestellt zu werden, wie die "Passauer Neue Presse" berichtet. Einen finanziellen Ausgleich wie das Elterngeld soll es bei der Großelternzeit nicht geben.

Die Großeltern-Regelung soll sogar dann gelten, wenn die Eltern selbst in Elternzeit sind. Der Rechtsanspruch bleibe nach den Plänen auf Mitarbeiter von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten beschränkt. Der Entwurf sehe zudem eine Reform der Elternzeit vor. Demnach kann die Elternzeit noch flexibler als bislang auf verschiedene Altersstufen des Kindes aufgeteilt werden.

Das Elternzeitgesetz gewährt Müttern und Vätern bislang bis zum vollendeten dritten Lebensjahr ihres Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Voraussetzungen dafür sind, dass die Eltern das Kind selbst betreuen und mit ihm in einem Haushalt leben.

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