Ex-Justizministerin fordert mehr Grundrechtsschutz

65 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes hat die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mehr Grundrechtsschutz für die Bürger gefordert.
dpa |
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Karlsruhe - "Die Vorgänge um die NSA und den NSU zeigen, wie schlecht es um den Kernbereich des Grundrechtsschutzes in Deutschland aussieht", sagte die Juristin bei der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2014" in Karlsruhe. Ein freiheitlicher Rechtsstaat könne es nicht dulden, "dass die im Geheimen agierenden Dienste den einzelnen Menschen zum bloßen Objekt ihrer Informationsbegehrlichkeiten entwürdigen".

Es sei ein "verheerendes Signal", wenn Generalbundesanwalt Harald Range tatsächlich kein Ermittlungsverfahren wegen der NSA-Affäre einleiten würde, sagte die Ex-Ministerin. Die Behörden müssten ihm alle Unterlagen zur Verfügung stellen, die er zur Bewertung benötige.

Der seit 1997 jährlich erscheinende Report versteht sich als "alternativer Verfassungsschutzbericht". Hinter ihm stehen Organisationen wie die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte und die Neue Richtervereinigung.

Schwerpunkte sind dieses Jahr unter anderem der NSA-Überwachungsskandal, der Umgang mit Flüchtlingen sowie mit den Angehörigen der Opfer des "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU). Letztere seien zu Unrecht ausspioniert und verdächtigt worden, kritisiert der Report.

Leutheusser-Schnarrenberger wandte sich auch gegen Pläne zur technischen Aufrüstung des Bundesnachrichtendienstes (BND). "Deutschland muss nicht Weltmeister im Ausspähen und Überwachen werden", sagte sie. Medienberichten zufolge möchte der deutsche Auslandsgeheimdienst künftig systematisch soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter überwachen. Eine solche Überwachung stehe zudem erfahrungsgemäß in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen, sagte die Juristin.

Der Schutz von Flüchtlingen hierzulande müsse überprüft werden, sagte die Ex-Ministerin weiter. Sie plädierte für eine Überprüfung der sogenannten Dublin-II-Regelung. Danach werden Asylbewerber zurzeit in dasjenige EU-Land abgeschoben, in dem sie zuerst angekommen sind.

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