EU-Gutachter nimmt Stellung zu Hartz-IV für EU-Ausländer
Luxemburg - Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen (Rechtssache C-333/13). In den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.
Das Jobcenter Leipzig hatte der Rumänin Hartz-IV-Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Die Frau hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Das Sozialgericht Leipzig hält die Entscheidung des Jobcenters nach deutschem Recht für richtig - bezweifelt aber, dass diese mit europäischem Recht vereinbar ist und bat den EU-Gerichtshof um Hilfe.
In dem Verfahren hatte die EU-Kommission bemängelt, dass EU-Bürger, die nach Deutschland kommen und nicht unbedingt eine Arbeit suchen, grundsätzlich von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können.