EU-Gerichtshof entscheidet über Mutterschutz ohne vorherige Geburt
Mutterschaftsurlaub für Frauen, deren Kind von einer Leihmutter ausgetragen wird? Das entscheidet der Europäische Gerichtshof am Dienstag.
Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute, ob eine Frau Recht auf Mutterschaftsurlaub hat, wenn ihr Kind von einer Leihmutter ausgetragen wurde. Dabei geht es um zwei ähnliche Fälle von Frauen aus Großbritannien und Irland.
Beide Mütter waren nicht selbst schwanger geworden und hatten das Kind nicht selbst auf die Welt gebracht, aber Mutterschaftsurlaub beantragt. Die Arbeitgeber lehnten dies ab. Im Laufe des Verfahrens hatten zwei Gutachter am Europäischen Gerichtshof unterschiedliche Empfehlungen für das Urteil abgegeben. Wie die obersten europäischen Richter nun entscheiden, ist daher offen.
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