Elbvertiefung könnte Fall für den Europäischen Gerichtshof werden

Die umstrittene Elbvertiefung könnte trotz ergänzter Planungen ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg werden.
dpa |
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Leipzig/Hamburg - Das machte der Vorsitzende Richter des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Rüdiger Nolte, am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung über Klagen von Umweltverbänden deutlich.

Wie in einem ähnlichen Verfahren zur Weservertiefung seien auch bei der Elbvertiefung bestimmte Fragen des europäischen Wasserrechts "entscheidungserheblich", sagte Nolte in Leipzig. Das Weserverfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht in Luxemburg vorgelegt. Der EuGH hat darüber zwar bereits verhandelt, aber noch nicht entschieden.

Die Planer der Elbvertiefung hatten eine Vorlage in Luxemburg abwenden wollen, indem sie zusätzliche Prüfungen vornahmen. "Der Senat hat dem Rechnung getragen durch die Ansetzung eines Verhandlungstermins", sagte Nolte. "Damit ist aber keine Vorentscheidung gefallen über die Tragfähigkeit dieses Ansatzes." Eine Entscheidung über eine Vorlage beim EuGH könne erst am Ende der Verhandlung in Leipzig getroffen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht will diese und nächste Woche insgesamt sechs Tage über die Klagen von BUND und Nabu verhandeln. Die Umweltverbände halten die geplante Ausbaggerung von Außen- und Unterelbe für überflüssig und fürchten um das Ökosystem des Flusses. Hamburg will die Elbe vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können.

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