Einschüchterungsklagen sollen teuer werden

Kritiker mit aussichtslosen Klagen vor Gericht zerren, um sie zum Schweigen zu bringen: Das soll künftig schwieriger und teurer werden.
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Die Hürden für offensichtlich unbegründete Klagen, die darauf abzielen, missliebige Meinungen zu unterdrücken, sollen höher werden.
Die Hürden für offensichtlich unbegründete Klagen, die darauf abzielen, missliebige Meinungen zu unterdrücken, sollen höher werden. © Stefan Sauer/dpa
Berlin

Die Bundesregierung will sogenannte Einschüchterungsklagen erschweren. Gemeint sind unbegründete Klagen, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken - zum Beispiel von Journalisten, Wissenschaftlern oder Nichtregierungsorganisationen. Einen Gesetzentwurf zur Umsetzung entsprechender EU-Regelungen veröffentlichte das Bundesjustizministerium in Berlin.

Ministerin Hubig: Kritische Debatte ist wichtig

 "Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig in einer Mitteilung. "Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden - nur weil sie Einzelnen nicht passen." 

Die öffentlichen Äußerungen, die mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden sollen, sind zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels oder einer wissenschaftlichen Studie oder ein Post in den sozialen Netzwerken.

Schnelle Gerichtsentscheidungen und höhere Kosten

Konkret sollen die Gerichte über offensichtlich missbräuchliche Klagen möglichst schnell entscheiden. Zudem sollen solche Verfahren für Kläger potenziell teurer werden, während Beklagte finanziell entlastet werden sollen. 

Kläger können auch verpflichtet werden, eine Sicherheit zu leisten für die voraussichtlichen Kosten von Beklagten. Deren Rechtsanwaltskosten sollen künftig in größerem Umfang erstattet werden können. Kläger sollen außerdem mit einer finanziellen Sanktion rechnen müssen. Entscheidungen in zweiter und dritter Instanz sollen in anonymisierter Form veröffentlicht werden. 

Damit die Neuregelungen in Kraft treten, muss zunächst das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen, danach ist der Bundestag am Zug. Bis August können aber zunächst noch Verbände zu den Plänen Stellung nehmen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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