Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer

Karlsruhe – Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.