Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist. Die Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen gegen das Grundgesetz.
von  dpa
Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.
Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Bundesverfassungsgericht. © dpa

Karlsruhe – Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.

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