Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist. Die Steuerprivilegien für Firmenerben verstoßen gegen das Grundgesetz.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.
dpa Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, so das Bundesverfassungsgericht.

Karlsruhe – Die Erbschaftsteuer ist in zentralen Punkten verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.