Bundestag stimmt für Wehrdienstreform: Welche Jahrgänge betroffen sind

Im Januar soll der neue Wehrdienst starten. Darüber hat der Bundestag jetzt entschieden. Ab 2026 werden junge Leute dann per Fragebogen zum Wehrdienst kontaktiert.
AZ/ dpa |
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Der Bundestag hat über das Wehrdienstgesetz abgestimmt.
Der Bundestag hat über das Wehrdienstgesetz abgestimmt. © Kay Nietfeld/dpa

Der Bundestag hat dem Gesetz für einen neuen Wehrdienst zugestimmt. Eine Mehrheit der Abgeordneten votierte in namentlicher Abstimmung für die Pläne der Bundesregierung, die eine verpflichtende Musterung junger Männer sowie die Wiedereinführung der Wehrerfassung vorsehen.

Nötig seien 460.000 Soldaten einschließlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der für Landes- und Bündnisverteidigung erforderliche Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, müsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.

Wie startet der neue Wehrdienst?

Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung für junge Männer ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird über Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an - dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage lang volljährig - verschickt werden. Männer müssen, Frauen können diese ausfüllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst. 

Wann beginnt die Musterung?

Die flächendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. Tatsächlich wird sie angepasst an die tatsächlichen Kapazitäten, die erst im Aufbau sind. Erklärtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. "Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen", sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette Jahrgänge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein Rückstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.

Was bedeutet Musterung?

Mit der Musterungsuntersuchung - intern Dienstfähigkeitsuntersuchung genannt - soll festgestellt werden, welche Verwendungen im Militärdienst ausgeführt werden können. Geprüft wird auch die grundsätzliche Wehrdienstfähigkeit. An dem grundsätzlichen Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgeführt wird, ändert sich im Kern nichts. 

Vor der ärztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung ("Anamnesebogen") über Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte, wie bei einem regulären Arzttermin. Die Befunde - insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der Körpergröße, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter führen zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklärt.

Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung beurteilt?

Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsätzlichen Stufen: "wehrdienstfähig", "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" und "nicht wehrdienstfähig". Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfähig und (voll) verwendungsfähig, 2. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit Einschränkungen, 3. (wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig mit erheblichen Einschränkungen, 4. vorübergehend nicht (wehr-)dienstfähig, 5. nicht (wehr-)dienstfähig.

Wie ist der Wehrdienst bezahlt?

Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. Für längere Verpflichtungen gibt zusätzliche Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, für den Autoführerschein ("Fahrerlaubnis der Klasse B") einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten. 

Warum die Jahrgänge ab Geburtsjahr 2008?

Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der Begründung zu dem Gesetz heißt es dazu: "Eine Anwendung der Neuregelungen auf frühere Geburtsjahrgänge, die seit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurück), erfolgt außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunächst noch nicht." Weiterhin gilt zudem das Recht auf

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5 Kommentare
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  • Bongo am 08.12.2025 09:11 Uhr / Bewertung:

    Antworten JerryH:
    Gehen wir mal davon aus, dass Verteidigungsministerium und Bundeswehr schon in der Lage sind, das zu organisieren. Sie wird man dazu wohl kaum brauchen (können).

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  • Himbeergselchts am 07.12.2025 20:01 Uhr / Bewertung:

    Heißt „komplette Jahrgänge sollen gemustert werden“, dass auch eingebürgerte junge Männer betroffen sind?
    Und die 200 000 ukrainischen Wehrpflichtigen aus den letzten knapp vier Jahren, die nach Deutschland flohen?

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  • JerryH am 05.12.2025 12:03 Uhr / Bewertung:

    Null organisiert .Die wissen nicht einmal wo die 24 Standorte sein sollen.
    Würde sagen,sehr gut vorbereitet. Da könnten Sie ja gleich Herrn Guttenberg als Vorgesetzten wieder hernehmen der ist genau die richtige Wahl.
    Zu dem er beste Verbindung zur Regierung hat , Siehe dazu Wirtschaftsministerium Frau Reiche die genauso verpeilt ist .
    Der Untergang macht große Schritte.

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