Brexit-Verhandlung vor britischem Supreme Court geht zu Ende

Die Gerichtsverhandlung zur Frage, ob das britische Parlament der formellen EU-Austrittserklärung zustimmen muss, geht heute zu Ende.
dpa |
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Die Gerichtsverhandlung zur Frage, ob das britische Parlament der formellen EU-Austrittserklärung zustimmen muss, geht am Donnerstag zu Ende.

London - Am Donnerstag geht die Gerichtsverhandlung zur Frage, ob das britische Parlament der formellen EU-Austrittserklärung zustimmen muss, zu Ende. Vier Tage lang hatte das höchste britische Gericht (Supreme Court) in London die Argumente der beteiligten Parteien angehört.

Mit einer Entscheidung der elf Richter wird im Januar gerechnet. Die Regierung ist der Meinung, dass keine Parlamentsabstimmung notwendig ist. Ein erstinstanzliches Urteil hatte dem Parlament aber ein Mitspracherecht zugesprochen. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnten die Abgeordneten ihre Zustimmung mit Bedingungen verknüpfen.

Die Regierung befürchtet im Falle einer Niederlage vor Gericht auch, dass ihr Brexit-Zeitplan durcheinander geraten könnte. Premierministerin Theresa May hatte angekündigt, die Austrittserklärung bis spätestens Ende März nach Brüssel zu schicken.

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Ein Bekenntnis zu diesem Zeitplan konnte die Regierung den Abgeordneten am Mittwoch abringen. Doch der Beschluss, den das Parlament nach stundenlanger Debatte mit großer Mehrheit verabschiedete, ist nicht bindend. Darin heißt es, die Austrittserklärung solle nicht später als am 31. März erfolgen. Die oppositionelle Labour-Fraktion erhielt dafür die Zusage, dass die Regierung zuvor einen Plan über ihre Brexit-Strategie veröffentlicht, auch das ist nicht bindend.

Bislang hatte die Regierung abgelehnt, Details zu ihrer Strategie bei den anstehenden Austrittsverhandlungen mit der EU zu veröffentlichen. Mit dem Zugeständnis will die Regierung wohl vor allem unzufriedene Abgeordnete aus den eigenen Reihen auf Linie bringen. Beobachter sehen darin auch einen Hinweis, dass die Regierung bereits mit einer Niederlage beim Supreme Court rechnet.

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