Bosse sollen selbst zahlen

Manager müssen bei Fehlern künftig bis zu ein Jahresgehalt als Schadenersatz leisten. Trotzdem bleibt es schwer, Gier und Dummheit zu ahnden
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New Yorker Börse: Manager, die grob geschlampt haben, sollen zur Rechenschaft gezogen werden
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Manager müssen bei Fehlern künftig bis zu ein Jahresgehalt als Schadenersatz leisten. Trotzdem bleibt es schwer, Gier und Dummheit zu ahnden

BERLIN Ungewohnte Einmütigkeit im Vorwahlkampf: Union und SPD einigten sich am Mittwoch auf härtere Regeln für Manager. Versagen sie, sollen sie künftig zur Kasse gebeten werden. Die Bosse sollen mindestens ein Jahresgehalt drangeben, bevor die Manager-Haftpflicht, die ihr Unternehmen für sie abgeschlossen hat, greift.

Berlin will damit die Risikofreude der Manager dämpfen. Dem gleichen Ziel gilt die geplante Regelung, dass erfolgsabhängige Boni erst nach Vertragsende an die Führungskräfte ausgezahlt werden. Zuvor schon hatte die Koalition einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Manager-Vergütung stärker an den Erfolg der Firma koppelt.

Juristen beurteilen den Versuch, die Eskapaden selbstherrlicher Manager von Gesetzes wegen einzugrenzen, aber durchwachsen – unter ihnen Oliver Maaß von der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds.

AZ: Werden Anlage-Fehlentscheidungen wie das Investment in riskante Anleihen künftig dazu führen, dass die jeweiligen Manager den Schaden begleichen müssen?

OLIVER MAASS: Wahrscheinlich nicht. Der Manager muss, wenn ihm Untreue vorgeworfen wird, lediglich nachweisen, dass er gewissenhaft gehandelt hat. Wenn er sich also auf die Einschätzung von Ratingagenturen verlassen hat, die die Papiere als sicher eingestuft haben, ist er aus der Haftung draußen.

Ist der verpflichtende Selbstbehalt also Unsinn?

Nein, er ist aus meiner Sicht sehr wohl geeignet, die Risikofreudigkeit des Managements einzuschränken. Der Selbstbehalt ist ja auch schon Bestandteil des freiwilligen Corporate Governance (Unternehmensführungs)-Kodex, den viele Dax-Unternehmen übernommen haben. Allerdings ist bei den Unternehmen nur von 25 Prozent eines Jahresgehaltes die Rede, nicht von einem kompletten Gehalt.

Greift die Haftung des Managers auch gegenüber den Ansprüchen von Aktionären?

Nur sehr bedingt. Wir reden hier in erster Linie von der Innenhaftung, also Ansprüchen des Unternehmens gegenüber den Führungskräften.

Manager werden sich wohl künftig mit einer privaten Haftpflichtpolice gegen etwaige Ansprüche absichern. Damit wäre der Selbstbehalt ausgehebelt. Kann Berlin das verbieten?

Kaum. Das wäre verfassungsrechtlich bedenklich, weil es sehr in die Vertragsfreiheit eingreift. Schließlich haben ja auch Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte eine Berufshaftpflicht, ohne dass ihnen dies verboten werden könnte.

Wie beurteilen Sie die geplante Regelung, dass Manager eine Karenzzeit von zwei Jahren einhalten müssen, bevor sie in den Aufsichtsrat wechseln dürfen?

Als sinnvoll. Die Idee zu dieser so genannten „Cooling Off“-Periode kommt aus dem Ausland, Deutschland zieht hier nur nach. Das Problem bei einem nahtlosen Übergang vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist die mangelnde Kontrolle. Fehler aus der Vorstandsarbeit kommen oft erst mit einiger Verzögerung ans Licht. Das heißt: Der Aufsichtsrat – und frühere Vorstandschef – müsste dann Ansprüche gegen sich selbst durchsetzen. Das wird kaum passieren.

mmer wieder wird gefordert, die Vergütung der Manager generell zu deckeln. Wird das irgendwann kommen?

Eine derartige Beschränkung der Vergütung ist verfassungsrechtlich sehr schwer darzustellen. Es wäre ein zu starker Eingriff in die Berufsfreiheit, wenn der Staat beispielsweise sagen würde, mehr als eine Million Euro im Jahr dürfen es nicht sein.

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