Blitzprozess: Althaus muss 33000 Euro bezahlen
Dieter Althaus ist zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro verurteilt worden. Das entspricht 180 Tagessätzen, zudem muss er an den Witwer der toten Skifahrerin 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Nach österreichischem Recht ist Althaus damit nicht vorbestraft.
ERFURT Im Fall Althaus überschlugen sich die Ereignisse: Sein Anwalt beantragte am Dienstagmittag völlig überraschend, dass noch wenige Stunden später am Nachmittag die Hauptverhandlung beginnen und am Abend das Urteil vorliegen sollte. Der thüringische Ministerpräsident war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Verteidiger Walter Kreissl reichte den Antrag beim Landesgericht in Leoben ein. „Die Umstände sind im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärt worden“, so Kreissl. Althaus wollte sich „geständig verantworten und der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimmen“. Weiter stellte er klar, dass sein Mandant – der nach seiner Schädel-Hirn-Verletzung in Reha ist – nicht voll die Verantwortung übernimmt, sondern nur eine Mitschuld. Für Verwirrung hatte in diesem Zusammenhang gesorgt, dass am Vortag zwei unterschiedliche Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Leoben verbreitet wurden; eine günstiger für Althaus als die andere. Beim Justizministerium in Wien wollte niemand dazu Stellung nehmen.
Der Prozess gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus ist am Dienstag in Abwesenheit des Angeklagten abgeschlossen worden
Möglicher Hintergrund des Drängens auf einen Blitz-Prozess: In Thüringen muss binnen elf Tagen entschieden werden, wer Spitzenkandidat wird. Und immer mehr Experten raten der CDU von Althaus ab. Politikprofessor Jürgen Falter: „Wenn er die Risiken abwägt, müsste er eigentlich das Handtuch werfen.“
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