BGH kippt Klausel zur einseitigen Rentenkürzung

Durch eine einseitige Vertragsklausel wurden Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligt, kritisiert der BGH. Das Urteil könnte Folgen für eine Million Versicherungsverträge haben.
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Der BGH hat eine Klausel in einer fondsgebundenen Riester-Versicherung geprüft. (Symbolbild)
Der BGH hat eine Klausel in einer fondsgebundenen Riester-Versicherung geprüft. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Regelung in Verträgen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt, die es dem Versicherer einseitig erlaubte, nachträglich die Rente zu kürzen. In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Das Urteil betrifft laut Verbraucherschützern aber auch Verträge anderer großer Anbieter.

Die beanstandete Klausel sah vor, dass die Allianz den Rentenfaktor senken kann, wenn aufgrund von Umständen, die bei Abschluss des Vertrags nicht absehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten stark steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen stark sinkt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte der Versicherung im Januar untersagt, sich auf diese Klausel zu berufen. 

Der BGH wies die Revision der Allianz gegen das Urteil nun weitgehend zurück. Die Vereinbarung sei unwirksam, weil sie keine Verpflichtung der Allianz vorsehe, den Rentenfaktor später zu erhöhen, falls die Umstände, die zu der Senkung führten, sich wieder verbessern. Dadurch würden die Versicherten unangemessen benachteiligt, so der Senat. (Az. IV ZR 34/25)

Womöglich eine Million Verträge betroffen

Die Allianz Lebensversicherung hatte darauf verwiesen, dass die Senkung des Rentenfaktors von einem unabhängigen Treuhänder geprüft wurde, der sie als erforderlich und angemessen bestätigt habe. Nach Angaben der Versicherung könnten von dem nun rechtskräftigen Urteil Allianz-Verträge betroffen sein, die von Juli 2001 bis einschließlich 2006 abgeschlossen wurden. In danach abgeschlossenen Verträgen sei die beanstandete Regelung nicht enthalten, sagte ein Sprecher.

Der Bund der Versicherten geht davon aus, dass die Entscheidung auch über die Verträge der Allianz hinaus von Bedeutung ist. So könnten laut Vorstand Stephen Rehmke rund eine Million Verträge von verschiedenen Versicherern betroffen sein, die bis Mitte der 2010er-Jahre angeboten und bei denen später Rentenkürzungen aufgrund ähnlicher Klauseln vorgenommen wurden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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