Apotheken-Ketten bleiben verboten

Der Arzneimittelversender DocMorris hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten: Sein Zugang zum hiesigen Markt darf auch künftig beschränkt werden. Das deutsche Apothekengesetz ist mit EU-Recht vereinbar.
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Brückenkopf der Expansion: Eine DocMorris-Apotheke in Saarbrücken
dpa Brückenkopf der Expansion: Eine DocMorris-Apotheke in Saarbrücken

LUXEMBURG - Der Arzneimittelversender DocMorris hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten: Sein Zugang zum hiesigen Markt darf auch künftig beschränkt werden. Das deutsche Apothekengesetz ist mit EU-Recht vereinbar.

Das deutsche Apothekengesetz ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Die Entscheidung vom Dienstag bedeutet eine schwere Niederlage für den niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris, dessen Zugang zum deutschen Markt demnach auch künftig beschränkt werden darf. Bislang ist Doc Morris in der Bundesrepublik nur mit Lizenzbetrieben präsent, deren Eigentümer deutsche Apotheker sind.

DocMorris ist eine Tochterfirma des Stuttgarter Pharmahändlers Celesio, der wiederum mehrheitlich dem Familienunternehmen Haniel gehört und bereits gut 2 300 Apotheken betreibt. Mit einem Umsatz von gut 35 Milliarden Euro im Jahr zählt der deutsche Apothekenmarkt zu den größten der Welt. Der EU-Generalanwalt Yves Bot hatte sich gegen die Marktöffnung ausgesprochen. Er befand, die Niederlassungsfreiheit der EU dürfe zugunsten der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Artzney eingeschränkt werden. Nach deutschem Recht darf nur ein studierter Pharmazeut Eigentümer einer Apotheke sein. Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können in der Bundesrepublik auch künftig nur in Zusammenarbeit mit deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen. Das niederländische Unternehmen und die saarländische Landesregierung halten diese Beschränkung für europarechtswidrig.

Vorwurf wegen angeblicher Befangenheit

Im Dezember hatte Bot dieses in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Die Vorschrift sichere eine fachgerechte Arzneiabgabe, hatte Bot seinerzeit argumentiert. Zwar arbeiten auch in Doc-Morris-Apotheken ausgebildete Pharmazeuten. Nach Ansicht des EU-Generalanwalts besteht bei angestellten Apothekern aber die Gefahr, dass sie von ihrem Arbeitgeber dazu gebracht werden, wirtschaftliche Interessen über den Gesundheitsschutz zu stellen. Die Bundesregierung begrüßte das Plädoyer. Beobachter warfen Bot indes Befangenheit vor, da seine Frau und Tochter Apothekerinnen seien. Der EuGH ist an die Voten der Generalanwälte nicht gebunden, folgt ihnen aber meistens. (AP/dpa)

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