Antrag gegen Veröffentlichung von Wirecardbericht abgewiesen

Der Abschlussbericht des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum Wirecard-Finanzskandal kann wie geplant noch am Dienstag veröffentlicht werden.
dpa |
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Der Schriftzug von Wirecard ist an der Firmenzentrale in Aschbeim zu sehen.
Der Schriftzug von Wirecard ist an der Firmenzentrale in Aschbeim zu sehen. © Peter Kneffel/dpa/Archivbild
Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines ehemaligen Bilanzprüfers des Wirecard-Konzerns abgelehnt, die Veröffentlichung von Passagen mit Nennung seines Namens zu untersagen. Wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte, ist die Angelegenheit "nicht justiziabel". Artikel 44, Absatz 4 des Grundgesetzes sehe ausdrücklich vor, dass Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse der richterlichen Erörterung entzogen seien.

Der Deutsche Bundestag beziehungsweise seine Untersuchungsausschüsse sollten unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten Sachverhalte prüfen und bewerten können. Deshalb seien sowohl der Inhalt des Abschlussberichts als auch dessen Veröffentlichung der richterlichen Erörterung entzogen, argumentierte das Verwaltungsgericht. Gegen den Beschluss sei bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

In dem Antrag hatte der Anwalt des Ex-Bilanzprüfers Persönlichkeitsrechte seines Mandanten geltend gemacht. Dieser sei "keine Person der Zeitgeschichte, er steht nicht in der Öffentlichkeit". Gegen ihn bestehe im Fall Wirecard seit über einem Jahr nicht mehr als ein Anfangsverdacht.

© dpa-infocom, dpa:210622-99-100405/2

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1 Kommentar
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  • Der wahre tscharlie am 23.06.2021 16:07 Uhr / Bewertung:

    Dieser Bericht MUSS veröffentlicht werden, damit der Bürger erfährt, was da alles gelaufen ist.

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