AfD löscht gefälschten AZ-Artikel
München/Nürnberg - Das ging fix: Die AfD Nürnberg hat ihren Facebook-Post, in dem sie eine Überschrift der Abendzeitung verändert hatte, gelöscht. Am Dienstagabend um 20.22 Uhr erreichte den AfD-Landesvorsitzenden Petr Bystron die Abmahnung der Münchner Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt, die die AZ vertritt.
Bereits eine knappe Stunde später verschwand der Beitrag von der Facebook-Seite der Partei.
Der Landesverband der AfD erwecke auf Facebook „bewusst den falschen Eindruck, die ausgetauschte Überschrift sei der Abendzeitung zuzuordnen“, heißt es in dem Schreiben des AZ-Anwalts. Neben dem Urheberrecht verletze „der eigenmächtige Austausch der Überschrift das Unternehmerpersönlichkeitsrecht der AZ, was zusätzliche Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche auslöst (§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB iVm. Art. 2 Abs. 1, 5, 12 GG)“.
Bis Freitag muss die Partei Unterlassungserklärung abgeben
Dabei spielt die politische Gesinnung der Täter keine Rolle. Der AfD ist es in jedem Fall nicht gestattet, die Überschrift einer Zeitung nach Gutdünken zu verändern und so zu tun, als sei dies das Original. Laut Polizei sind die verdächtigen Jugendlichen weder dem links- noch dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen, sondern stammen aus dem „bürgerlichen Milieu“.
Unseren Kommentar zum Fall lesen Sie hier.
Durch eine Funktion auf Facebook ist es jedem User auch ohne besondere EDV-Kenntnisse möglich, die Überschriften zu verändern. Davon machte auch die AfD Gebrauch. Neben der Löschung des Posts muss die Partei bis Freitag eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung – sprich: wiederholt die AfD ihr Vorgehen – ist „eine angemessene Vertragsstrafe“ zu bezahlen. Weigert sich die Partei, landet der Fall vor Gericht.