Abgeordnete fordern freie Abstimmung

Abgeordnete im Bundestag haben sich dafür ausgesprochen, bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe den Fraktionszwang aufzuheben.
dpa |
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Berlin - "Die Abstimmung muss auf jeden Fall freigegeben werden", sagte der Rechtsexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Edgar Franke, den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Samstag). Bei der Sterbehilfe gehe es um eine grundsätzliche ethische Frage, bei der Fraktionszwang nichts zu suchen habe.

Auch die pflegepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathrin Senger-Schäfer, teilt diese Ansicht. "Alle Fraktionen sollten die Abstimmung über das Gesetz freigeben", sagte die Abgeordnete. Bei der Sterbehilfe handele es sich um eine Gewissensfrage, ähnlich wie bei der Präimplantationsdiagnostik oder der Organspende. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, will Sterbehilfe dagegen durch eine bessere Schmerztherapie ganz überflüssig machen.

Der in dieser Woche bekanntgewordene Gesetzentwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen. Dies soll immer dann der Fall sein, wenn sie dem Patienten seit langem besonders nahe stehen. Dies war von führenden Ärztefunktionären und Patientenschützern heftig kritisiert worden.

"Es ist eine Frechheit, dass die Justizministerin in solch einer zentralen Frage in Deckung geht", kritisierte der Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in den Blättern der WAZ-Gruppe. "Es wird Zeit, dass sie sich endlich erklärt."

Glück forderte dagegen, statt über eine gesetzliche Ausweitung der Sterbehilfe zu diskutieren müsse die Gesellschaft Alternativen zur Sterbehilfe anbieten - etwa durch einen massiven Ausbau der Palliativ- und Schmerzmedizin, sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Samstag).

"Die größte Debatte, die wir führen müssen, ist, dass in Deutschland nach wie vor unendlich viele Menschen in der letzten Lebensphase mehr leiden müssen, als nach dem heutigen Stand der Palliativmedizin und Schmerztherapie sein müsste, weil die heutigen Möglichkeiten weithin noch nicht konsequent angewandt werden", sagte Glück.

Ein Problem sei, dass Patientenverfügungen über den Umfang lebensverlängernder Maßnahmen "immer wieder von Ärzten nicht ernst genommen werden". Wenn Patienten den Eindruck hätten, dass ihre Wünsche nicht respektiert werden, dann entstehe der Wunsch nach der Möglichkeit zur selbstbestimmten Selbsttötung - etwa in Einrichtungen in der Schweiz, sagte Glück.

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