Abgehörtes Merkel-Handy: Ermittlungen eingestellt

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Karlsruhe - Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Handy abgehört, habe sich "mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen", teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Range hatte die Ermittlungen im Juni vergangenen Jahres wegen des Anfangsverdachts der Spionage und der Agententätigkeit eingeleitet. Der National Security Agency (NSA) soll über Jahre auch Merkels Handy abgehört haben.
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Doch der Behörde gelang es offenbar nicht, handfeste Beweise zu beschaffen: So hätten die von dem ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden veröffentlichten Dokumente keine gerichtsfesten Nachweise für eine Überwachung des Mobiltelefons enthalten, hieß es jetzt.
Ein in den Medien veröffentlichtes angebliches Beweisdokument - die Abschrift eines NSA-Schriftstücks - habe nicht beschafft werden können. Auch technisch habe sich der Verdacht nicht nachweisen lassen, weitere Ermittlungsansätze sieht die Behörde derzeit nicht.
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"Eine Präzisierung des Tatverdachts nach Tatzeit, Tatort und Tatumständen sowie den handelnden Personen ist daher auf diesem Weg nicht möglich", heißt es in der Mitteilung von Deutschlands Chefermittler.
Deutschlands Chefermittler will jedoch neue Ermittlungen einleiten, sollten sich in Zukunft erfolgsversprechende Ansätze ergeben. Außerdem beobachtet die Behörde weiterhin die massenhafte Erhebung von Telefondaten deutscher Staatsbürger. Die Ausforschungen des NSA in Deutschland haben die deutsch-amerikanischen Beziehungen erheblich belastet.