Winter-Einbruch in München und ganz Bayern: Kampf gegen die Schneemassen: Diese Tipps können helfen
Schneeräumen: Es gehört eindeutig nicht zu den schönen Aktivitäten im Winter, ist aber auf den Gehwegen entlang des Grundstücks so notwendig wie die Erfüllung der Streupflicht, damit keiner hinfällt. Verantwortlich dafür sind die Immobilienbesitzer, innerhalb des Mittleren Rings übernimmt es auf öffentlichen Wegen die Stadt. "Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.
Parkplätze freiräumen: Wenn es schneit, müssen Eigentümer eigentlich auch die Parkplätze frei schaufeln, die zu dem Grundstück gehören. Die Anforderungen an diese Räumpflicht sind jedoch weniger streng: So muss nicht der komplette Parkplatz von Schnee und Eis befreit werden. Das geht aus einer Entscheidung des Augsburger Amtsgerichtes hervor: In dem Fall stürzte eine Postzustellerin mit ihrem Fahrrad auf einem glatten Parkplatz und verletzte sich. Mit ihrer Schmerzensgeldklage scheiterte sie jedoch.
Rücken schonen, aber Bandscheiben bewegen: Im Winter können ungewohnte Bewegungen den Rücken belasten - insbesondere das Schneeschaufeln. Deshalb ist wichtig, dabei Pausen einzulegen, rät die Deutsche Wirbelsäulenliga. Statt alles auf einmal zu erledigen, lieber in Etappen räumen, zum Beispiel in zweimal zehn Minuten. Ist die Schneeschaufel sehr schwer, sollte man beim Anheben die Knie beugen und auf einen geraden Rücken achten. Gerade in der kalten Jahreszeit ist es übrigens wichtig, sich ausreichend zu bewegen, damit die Muskulatur sich nicht zurückbildet und es den Bandscheiben nicht an Nährstoffen fehlt: Zu wenig Bewegung führt zu Verspannungen und womöglich Rückenschmerzen.
München versinkt im Schnee: Die besten Bilder
Infarktrisiko Kälte: Herzpatienten sollten bei Minusgraden allerdings auf große körperliche Anstrengung verzichten, also auch aufs Schneeschaufeln. Denn die Kombination aus Kälte und Anstrengung kann für sie gefährlich werden, sagt Thomas Voigtländer, Ärztlicher Direktor des Cardioangiologischen Centrums Bethanien in Frankfurt. Und auch, wer keine Herzerkrankung hat, sollte gut auf den eigenen Körper hören - vor allem, wenn er zur Gruppe der entsprechenden Risikopatienten gehört: Das sind zum Beispiel Raucher, Diabetiker oder Menschen mit Bluthochdruck. Mögliche Vorboten eines Herzinfarkts sind plötzliche Atemnot oder Schmerzen in der Brust. Wer diese verspürt, sollte mit der Schaufelei sofort aufhören.
Wann Autofahrern Bußgeld droht: Wer im Winter einen schneebedeckten Wagen startklar macht, muss die vereiste Scheiben komplett freikratzen. Ein Guckloch zum Blinzeln durch die Windschutzscheibe reicht nicht aus. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von mindestens zehn Euro rechnen und hat bei einem Unfall auch eine Mithaftung. Was bei festgefrorenen Scheibenwischern hilft: Enteiser-Spray aus dem Baumarkt. Auch Dach (Bußgeld: 25 Euro), Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten sind von Schnee und Eis zu befreien. Mit einer verdreckten Beleuchtungsanlage gestoppt zu werden, kann 20 Euro Bußgeld kosten, ein verdecktes Kennzeichen kostet fünf Euro, Fahren mit Sommerreifen mindestens 60 Euro. Auch das Auto warmlaufen zu lassen, ist verboten (zehn Euro).
Auf dicken Anorak im Auto verzichten: Ein dicker Anorak oder Wintermantel kann bei einem Unfall fatale Folgen haben. Der Sicherheitsgurt liegt dann nämlich nicht richtig am Körper an und kann seine volle Wirkung nicht entfalten, warnt der ADAC. Das Risiko für Verletzungen steigt dann schon bei relativ geringen Geschwindigkeiten deutlich. Wer trotzdem nicht auf eine dicke Jacke verzichten will: vor Fahrtantritt den Gurt so straff wie möglich festziehen.
Wenn Räder durchdrehen: Gegen durchdrehende Räder beim Losfahren auf Schnee kann vor die Reifen gestreuter Sand helfen. Daher sollte im Winter immer in einem kleinen Sack abgefüllter Sand an Bord sein, rät der ADAC. Für mehr Haftung eignen sich auch Gummifußmatten vor den Antriebsrädern. Bei größeren Schneehaufen etwa von Räumfahrzeugen am Straßenrand hilft aber nur freischaufeln: Eine passende Schaufel und Handschuhe sollten immer im Kofferraum sein.
Zu spät kommen: Wer wegen des Wetters zu spät zur Arbeit kommt, riskiert unter Umständen eine Abmahnung. Schneefall oder Eisglätte entschuldigt die Verspätung nicht - außer, der Schneefall setzt völlig überraschend ein. Für die verpasste Arbeitszeit können Arbeitnehmer grundsätzlich keine Bezahlung erwarten. Mitarbeiter müssen also entweder nacharbeiten oder anteilig Urlaub nehmen.
Pflanzen freischütten: Pflanzen sollen eigentlich nur ihr eigenes Gewicht tragen - das gilt auch für Bäume. Deshalb kann es passieren, dass sie umstürzen, wenn die Schneelast auf den Ästen zu hoch ist. Das kann sehr gefährlich werden. Grundsätzlich ist es gut, die Schneeschicht von Ästen früh herunterzuschütteln, empfiehlt die Internetplattform Gartenpflege-Tipps. Das gilt für Bäume wie für Hecken und andere Pflanzen – ansonsten besteht Bruchgefahr. Wenn die Schneemassen jedoch zu massiv sind wie aktuell, sollte man sich lieber fernhalten.
Hausdächer räumen: Nach Straßen und Schienen kann der Schnee auch für Hausdächer zum Problem werden. Wie viel Schneelast ein Dach aushält, können Hauseigentümer im sogenannten Standsicherheitsnachweis für das Gebäude nachlesen. Dabei ist nicht die Schneehöhe, sondern das Gewicht maßgeblich, wie einem Merkblatt des Innenministeriums zu entnehmen ist. Denn: Pulverschnee ist wesentlich leichter als Nassschnee, und Nassschnee ist leichter als Eis. So wiegen zehn Zentimeter frisch gefallener Pulverschnee etwa zehn Kilogramm pro Quadratmeter. Zehn Zentimeter Nassschnee hingegen wiegen bis zu 40 Kilo pro Quadratmeter. Eine zehn Zentimeter dicke Eisschicht wiegt bis zu 90 Kilo pro Quadratmeter - und ist fast so schwer wie zehn Zentimeter hoch stehendes Wasser (100 Kilo/Quadratmeter).
Erkältung vorbeugen: Kälte steckt der Organismus nur bedingt gut weg. 37 Grad Kerntemperatur muss der Körper aufrecht erhalten. Gesunden gelingt das problemlos, für Kranke, aber auch Ältere kann es eine erhebliche Belastung sein. Deshalb ist es wichtig, sich warm anzuziehen und vor allem die Extremitäten gut mit isolierender Kleidung zu schützen. Auch Tee sowie heißes und nahrhaftes Essen helfen, die Wärme zu halten. Denn bei Kälte verbrennt er auch mehr Kalorien. Auch Vitamine sind jetzt wichtig - und viel Wurzelgemüse essen, das auch scharf und bitter sein darf: "Das stärkt die Abwehrkräfte und wärmt von innen", so der Arzt Andreas Michalsen.
Kein Geld zurück: Wer im Skiurlaub ist oder war, das Skigebiet wegen Extremwetter aber schließen musste, bleibt in der Regel auf den Kosten für den Skipass sitzen. Skigebiete und Liftbetreiber schließen eine Erstattung wegen Schlechtwetter in ihren Geschäftsbedingungen meist aus. So erklärt beispielsweise Ski Amadé in Österreich: "Witterungsbedingte oder aus anderen technischen Gründen erforderliche Betriebseinstellungen von Anlagen, Pisten oder ganzen Skigebieten, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise oder Unterbrechung begründen keinen Anspruch auf Entgelterstattung oder Gültigkeitsverlängerung." Pauschalurlauber, die ihren Winterurlaub über einen Reiseveranstalter gebucht haben, gehen ebenfalls leer aus. Auch der Veranstalter kann für das Wetter nicht garantieren. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Hohe Bergungskosten: Wenn beim Wintersport in den Alpen ein Unfall passiert, können für eine Rettung schnell mehrere tausend Euro an Kosten zusammenkommen. Skifahrer können sich finanziell absichern, etwa durch Mitgliedschaften in verschiedenen Organisationen. Wer etwa den österreichischen Alpenverein, die Naturfreunde oder die Bergrettung Österreichs mit einem jährlichen Beitrag zwischen rund 25 und 60 Euro unterstützt, bekommt Bergungskosten zwischen 15.000 und 25.000 rückerstattet. Der Schutz des Deutschen Alpenvereins gilt sogar weltweit und deckt Bergungen für bis zu 25.000 Euro ab.
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