Was sich im August ändert: Massive Störungen für Bahnreisende ab München

In Bayern starten endlich die Sommerferien. Wer allerdings mit dem Zug von München reisen will, muss sich auf ein paar massive Störungen nach Norden und nach Süden einrichten. Außerdem: In Bayern greift nach über 70 Jahren ein geändertes Ladenöffnungsgesetz, und Rentner können sich endlich über die volle Erhöhung auf dem Konto freuen.
AZ/ dpa |
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Der Streckenabschnitt zwischen Hamburg und Berlin soll bis April 2026 gesperrt werden. Aber auch im Süden müssen Zugfahrende ab München mit starken Beeinträchtigungen rechnen (Archivbild)
Der Streckenabschnitt zwischen Hamburg und Berlin soll bis April 2026 gesperrt werden. Aber auch im Süden müssen Zugfahrende ab München mit starken Beeinträchtigungen rechnen (Archivbild) © Jens Büttner/dpa
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Insbesondere für Pendler bringt der August eine wichtige Änderung. Aber auch für Energiekunden und im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) verspricht der neue Monat wichtige Neuerungen:

In diesem Artikel:

Sperrung auf mehreren Bahnstrecken von München 

Wer mit dem Zug von München nach Hamburg möchte, muss sich vom 1. August an bis Ende April 2026 gedulden. Die Zugstrecke zwischen Hamburg und Berlin ist nämlich gesperrt. Grund ist eine umfassende Generalsanierung, mit der die Bahn die Strecke modernisieren will. Der Personen- und Güterverkehr wird in dieser Zeit umgeleitet. Wo keine Züge fahren können, soll ein Ersatzverkehr mit Bussen Reisende an ihr Ziel bringen.

Bahnverbindungen nach Österreich gestört 

Außerdem entfallen vom 1. bis 11. August alle Direktverbindungen auf der Strecke München über Rosenheim nach Salzburg. Zum Teil sollen Fernverkehrszüge zwischen München und Passau umgeleitet werden, auch Ersatzbusse sollen im Einsatz sein.

Zwischen München und Innsbruck kommt es zwischen dem 11. und dem 18. August im Fernverkehr zu Einschränkungen. Auf der ICE-Verbindung von Innsbruck über Kufstein nach München entfallen teilweise Halte, teilweise fährt Ersatzverkehr mit Bussen. 

Nur noch digitale Passbilder erlaubt

Ab August ist auf den Bürgerämtern Schluss mit Papierfotos. (Archivbild)
Ab August ist auf den Bürgerämtern Schluss mit Papierfotos. (Archivbild) © Swen Pförtner/dpa

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses werden nur noch digitale Bilder akzeptiert, Papierfotos sind Geschichte. Akzeptiert werden von der Passbehörde nur noch digitale Fotos, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Die Vorgaben waren bereits im Mai in Kraft getreten, bis Ende Juli werden ins Ausnahmefällen aber noch analoge Passbilder akzeptiert. 

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt erneut

Wer sich eine neue Photovoltaikanlage anschafft, muss mit einer geringeren Vergütung rechnen: Die sogenannte Einspeisevergütung – also der Betrag, den man für ins Netz eingespeisten Solarstrom erhält – wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Die nächste Kürzung erfolgt zum 1. August.

Für Besitzer von Solarangaben gibt es turnusmäßig Einbußen bei der Einspeisevergütung. (Archivbild)
Für Besitzer von Solarangaben gibt es turnusmäßig Einbußen bei der Einspeisevergütung. (Archivbild) © Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn

Geänderte Ladenöffnungszeiten in Bayern

Nach über 70 Jahren tritt in Bayern zum 1. August erstmals ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz in Kraft. Damit regelt der Freistaat die Ladenöffnungszeiten nun selbst und löst das bisher bundesweit gültige Ladenschlussgesetz von 1956 ab. Generell ändert sich für Kunden in Bayern nicht viel. Die allgemeine Öffnungszeit bis 20 Uhr bleibt bestehen, ebenso wie geschlossene Geschäfte am Sonntag. Änderungen betreffen die Zahl der verkaufsoffenen Nächte, an denen bis 24 Uhr geöffnet sein darf, ebenso wie unbemannte Mini-Supermärkte, die ab jetzt rund um die Uhr geöffnet sein dürfen. Die Details dazu können Sie hier bei Ihrer AZ nachlesen

Strengere KI-Regeln für ChatGPT & Co.

Auf ChatGPT, Gemini und andere große KI-Systeme kommen in der EU strengere Transparenzpflichten zu. Anbieter solcher allgemeinen KI-Modelle müssen offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden.

Grundlage ist der AI Act, ein umfassendes KI-Gesetz der EU, das Künstliche Intelligenz transparenter und sicherer machen soll. Die Regeln gelten ab dem 2. August, ihre behördliche Durchsetzung ist aber gestaffelt – ab 2026 für neue Modelle, ab 2027 für bestehende. Bei Verstößen drohen dann Strafen von der Brüsseler Behörde.

Lidl schafft den alten Pfandbon ab – fast

Ab dem 4. August führt der Discounter Lidl bundesweit eine Neuerung ein. Der Pfandbon wird digitalisiert. Nutzer sollen nach Möglichkeit auf die Funktion innerhalb der Discounter-eigenen App zurückgreifen. Der Betrag wird dort angerechnet. Allerdings bleibt das Bon-System erhalten – zumindest vorerst. Warum die Nutzung der App nicht ganz unproblematisch ist und aktuell sogar vor Gericht verhandelt wird, können Sie hier nachlesen.   

Mehr Cyberschutz für elektronische Geräte

Ob Handy, Fitnesstracker oder smartes Kinderspielzeug – ab dem 1. August gelten in der EU neue Sicherheitsregeln für viele elektronische Geräte, die direkt oder indirekt mit dem Internet verbunden sind. Produkte, die dann neu auf den Markt kommen, müssen nachweisen, dass sie grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Betrug erfüllen. So soll künftig vertrauliche Kommunikation besser abgesichert werden.

Das CE-Label zeigt Verbrauchern den erhöhten Sicherheitsstandard.
Das CE-Label zeigt Verbrauchern den erhöhten Sicherheitsstandard. © Georg Hilgemann/dpa

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen den erhöhten Sicherheitsstandard am CE-Kennzeichen erkennen. Die neue Regelung gilt für Hersteller, Importeure und den Handel.

Alle Kinder in Deutschland in den großen Ferien

Am 1. August startet Bayern als letztes Bundesland in die Sommerferien. Bis zum 10. August sind dann für rund eine Woche alle Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den großen Ferien, ehe es am 11. August wieder losgeht: Dann eröffnen die Kinder und Jugendlichen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das neue Schuljahr.

Ferienzeit für alle Kinder in Deutschland – doch für einige Schüler geht das Büffeln bald wieder los. (Archivbild)
Ferienzeit für alle Kinder in Deutschland – doch für einige Schüler geht das Büffeln bald wieder los. (Archivbild) © Patrick Pleul/dpa

Volle Rentenerhöhung ab August

Wer sich im Juli über die etwas niedrigere Rente gewundert hat, dürfte sich im August freuen. Denn ab dem Sommermonat gibt es die volle Erhöhung um die 3,74 Prozent auch auf dem Konto. Beschlossen war sie bereits für den Juli, aber ausgezahlt wurde noch ein verringerter Betrag. Warum das? Weil zum 1. Januar der Beitrag der Pflegeversicherung ebenso auf 3,6 Prozent erhöht wurde. Allerdings wurde die Anpassung durch die Rentenversicherung erst im Juli umgesetzt und rückwirkend abgezogen. Entsprechend fiel der Rentenbeitrag im Juli geringer aus, da mehr an die Pflegeversicherung ging. Nachdem dieser Beitrag nun beglichen ist, greift im August die volle Höhe der Rentenerhöhung. 

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