Ab August: Lidl schafft den Pfandbon ab – und steht mit eigener App vor Gericht

Audio von Carbonatix
Ab dem 4. August ist Schluss bei Lidl – und zwar mit dem Pfandbon. Der Discounter sagt aber nicht komplett ade. Stattdessen wird an dieser Stelle digitalisiert und setzt bundesweit auf ein neues System über die Laden-eigene App.
Heißt: Wer die Lidl Plus App nutzt, bekommt sein Pfandguthaben automatisch digital gutgeschrieben. Ein Scan des QR-Codes am Pfandautomaten reicht, und der Betrag landet sofort in der App. Beim nächsten Einkauf wird das Guthaben dann mit der Lidl Plus Karte an der Kasse verrechnet. Lidl ist damit der erste große Lebensmittelhändler in Deutschland, der diesen Schritt flächendeckend umsetzt.
Ist der klassische Pfandbon damit Geschichte? Darum müssen sich Kunden vorerst keine Sorgen machen: Wer weiterhin den gedruckten Bon bevorzugt, kann diesen auch nach dem Stichtag noch direkt am Automaten auswählen. Kundinnen und Kunden entscheiden, ob sie digital oder analog unterwegs sein möchten – der Pfandbon in Papierform bleibt weiterhin eine Option.
Datenschutzprobleme: Lidl-App vor Gericht
Die kostenlose Lidl-App gibt es inzwischen seit dem Februar 2018 und hat laut Angaben des Discounters seitdem weltweit 100 Millionen Nutzer gewinnen können. Integriert sind Bezahloption, digitaler Kassenbon und eine Scan-Technologie. Auch über heruntergesetzte Preise können Kunden sich hier informieren. Laut Lidl soll das Einkaufserlebnis so komfortabler werden. Der Discounter, der Teil der Schwarz-Gruppe mit Sitz in Neckarsulm ist und zu der auch die Supermarktkette Kaufland gehört, verfügt weltweit über 12.000 und in Deutschland über 3000 Filialen. Lidl digitalisiert sich mit der Pfandbon-Option weiterhin. Ziel der App sei es, "das Potenzial der Digitalisierung im Einzelhandel voll auszuschöpfen".
Kunde zahlt mit seinen Daten
Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht man das kostenlose Angebot von Lidl dagegen skeptischer. So sehr, dass man bereits im April Klage wegen der App eingereicht hat. Das Verfahren dazu begann nun am 22. Juli am Oberlandesgericht Stuttgart. Eine Entscheidung in dem Fall hat das OLG aktuell für den 23. September angekündigt. Der Vorwurf: Lidl weise weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass "Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen", so die Mitteilung des vzbv.
Die Daten, die in der App gesammelt werden, wie persönliche Angaben zu Namen, Alter und Telefonnummer, aber auch zum persönlichen Kaufverhalten, kann Lidl laut Datenschutzhinweisen der App etwa an Marktforschungsunternehmen weitergeben. Das gilt zukünftig auch für die Daten zum Pfandbon.
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