Urteile in Deutschland kaum öffentlich zugänglich

Nur wenige Gerichtsentscheidungen werden in Deutschland in staatlichen, öffentlichen zugänglichen Datenbanken veröffentlicht. Wie aus einer Datenrecherche des SWR hervorgeht, waren bundesweit im Schnitt nur 3,5 Prozent der Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten aus den Jahren 2023 und 2024 in solchen Datenbanken enthalten. Bei diesen Fällen geht es etwa um Schmerzensgeld, Nachbarstreit oder Baugenehmigungen.
Am wenigsten wurde demnach in Rheinland-Pfalz (1,5 Prozent), Niedersachsen (1,6 Prozent) und Thüringen (1,9 Prozent) veröffentlicht. Die meisten Urteile wurden der Analyse zufolge in Bayern (5,6 Prozent), Brandenburg (5,4 Prozent) und dem Saarland (5,4 Prozent) öffentlich gemacht. Nicht einbezogen wurden in die Auswertung die Daten von Amtsgerichten, sowie zum Beispiel aus straf-, finanz- oder arbeitsrechtlichen Verfahren.
Mehr Veröffentlichungen in höheren Instanzen
Dass so wenige Urteile für Bürgerinnen und Bürger zugänglich sind, wird oft kritisiert. Die Idee: Je mehr Urteile öffentlich sind, umso vergleichbarer sind die Fälle und umso verlässlicher die Rechtsprechung. Mehr veröffentlichte Urteile könnten dafür sorgen, dass Richter sich an ähnlichen Fällen orientieren, sagt zum Beispiel Til Bußmann-Welsch, Sprecher der Kampagne "Offene Urteile", die eine Million Gerichtsurteile öffentlich machen will. Gerichtsverfahren würden dadurch schneller und die Bürger kämen einfacher zu ihrem Recht.
Die Veröffentlichung von Urteilen ist für die ohnehin überlasteten Gerichte allerdings mit Aufwand verbunden. Denn die Urteile müssen zunächst anonymisiert und für die Herausgabe an die Öffentlichkeit vorbereitet werden. In Hessen und Baden-Württemberg soll künftig die neue Künstliche Intelligenz (KI) "Jano" Justizangestellten dabei helfen.
Der SWR-Recherche zufolge sieht die Lage bei den höheren Instanzen schon deutlich besser aus. Während in Zivilverfahren an Landgerichten nur 1,3 Prozent der Entscheidungen öffentlich sind, sind es an Oberlandesgerichten schon 8,2 Prozent und am Bundesgerichtshof - der letzten Instanz - 100 Prozent. Ähnlich landet an Verwaltungsgerichten 5,1 Prozent, an Oberverwaltungsgerichten 67,3 Prozent und am Bundesverwaltungsgericht 100 Prozent in den Datenbanken.