Urteil gegen Soldaten nach dreifachem Mord rechtskräftig

Ein Soldat gesteht eine Mordserie, will das Urteil aber nicht akzeptieren. Er wendet sich an den Bundesgerichtshof – jedoch ohne Erfolg.
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Das Urteil gegen den Soldaten ist rechtskräftig. (Archivbild)
Das Urteil gegen den Soldaten ist rechtskräftig. (Archivbild) © Sina Schuldt/dpa
Verden/Leipzig

Das Urteil zur Mordserie mit vier Toten im niedersächsischen Landkreis Rotenburg (Wümme) ist rechtskräftig. Der verurteilte Soldat muss lebenslang ins Gefängnis, wie der Bundesgerichtshof in Leipzig mitteilte. Das oberste Gericht verwarf die Revision des 34-Jährigen und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Verden von Ende Februar.

Das Landgericht Verden sah es als erwiesen an, dass der Soldat drei Erwachsene ermordet und ein Kind fahrlässig getötet hat. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Verteidigung sah keine besondere Schwere der Schuld und ging gegen das Urteil vor – jedoch ohne Erfolg.

Drei Erwachsene und ein Mädchen erschossen

Dem Urteil zufolge erschoss der Mann in der Nacht zum 1. März 2024 in zwei Häusern vier Menschen aus dem Umfeld seiner damaligen Ehefrau: den 30 Jahre alten neuen Lebensgefährten der Frau, dessen 55 Jahre alte Mutter und die 33 Jahre alte beste Freundin seiner Frau, die ihre dreijährige Tochter unter einer Decke in den Armen hielt. Hintergrund der Mordserie waren Eheprobleme und Sorgen des Soldaten, seine Familie zu verlieren und seine Bundeswehrkarriere zu gefährden.

Der Deutsche äußerte sich umfassend zu den Taten. Er sei wie bei einem Häuserkampf vorgegangen und habe die Erwachsenen gezielt getötet. Das Kind unter der Decke habe er dabei nicht gesehen. Das Gericht hielt die Aussage für glaubwürdig und wertete diese Tat nicht als Mord, sondern als fahrlässige Tötung.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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