Trotz Krankschreibung: Darf ich arbeiten?

Eine Woche daheim bleiben, verordnet der Arzt. Doch viele Mitarbeiter fühlen sich früher wieder fit. Dürfen sie dann trotzdem ihren Job ausüben? Die AZ verrät die wichtigsten Fragen und Antworten.
von  oz/dpa
Viele Menschen gehen trotz eines grippalen Infekts ins Büro. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Viele Menschen gehen trotz eines grippalen Infekts ins Büro. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt. © imago

Heiße und erfrischende Nachmittage im Freibad, laue Abende im Biergarten: Wer in unseren Breiten lebt, kann den Sommer bis dato so richtig genießen. Doch Obacht: Viele spüren trotz heißer Temperaturen schnell die Schattenseiten der Hitze, wenn sie sich beispielsweise erkälten. Dass das keine Seltenheit ist, zeigt eine Studie: Rund 20 Prozent aller grippalen Infekte machen den Menschen im Sommer zu schaffen.

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Das bestätigt sich bei einem Blick in deutsche Büros: Der eine Kollege muss andauernd niesen, der andere fühlt sich „haudig“. Kein Wunder, wenn ein Arbeitnehmer dann mal eine Woche vom Arzt krankgeschrieben wird. Doch was, wenn sich ein Mitarbeiter nach drei Tagen wieder fit fürs Büro fühlt? Darf er überhaupt arbeiten? Und was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Die AZ klärt, was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn sie krankgeschrieben sind:

Dürfen Mitarbeiter zur Arbeit kommen, obwohl sie krankgeschrieben sind? Ja, sagt Arbeitsrecht-Anwalt Prof. Jobst-Hubertus Bauer. Das sei das persönliche Risiko des Arbeitnehmers. Der Arzt gibt in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur eine Prognose ab, wie lange der Patient arbeitsunfähig ist.

Darf der Arbeitgeber den Mitarbeiter wieder nach Hause schicken? Weiß der Arbeitgeber, dass der Mitarbeiter arbeitsunfähig ist, hat er in der Regel keine Verpflichtung, ihn heimzuschicken. Aber es gibt eine Ausnahme: Ist ein Mitarbeiter offensichtlich krank und nicht in der Lage zu arbeiten, muss der Arbeitgeber ihn nach Hause beordern. Das gebietet die Fürsorgepflicht.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung zur Arbeit kommt und sich verletzt? Der Versicherungsschutz entfällt hier nicht. Hält ein Mitarbeiter sich für gesund und geht zur Arbeit, genießt er auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

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Wann muss der Arbeitnehmer Krankengeld zurückzahlen? Grundsätzlich gilt für die ersten sechs Wochen ab dem Zeitpunkt der Krankschreibung: Der Arbeitgeber muss das Gehalt weiterzahlen – ob der Arbeitnehmer arbeitet oder nicht. Fällt der Mitarbeiter länger als sechs Wochen wegen Krankheit aus, erhält er das Krankengeld von der Krankenkasse. Will er allerdings vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeiten, bekommt er sein Geld wieder vom Arbeitgeber. Der Mitarbeiter muss der Krankenversicherung mitteilen, dass er wieder arbeitet. Wurde das Krankengeld für den im Attest ausgewiesenen Zeitraum bereits ausgezahlt, so verlangt die Krankenkasse Geld zurück.

Müssen Arbeitnehmer Urlaubstage hergeben, wenn sie in den Arbeitsferien krank werden? Nein. Wer krank ist, darf den Urlaub später erneut nehmen. Dieser Tatsache liegt der Gedanke zugrunde, dass die freien Tage eigentlich der Erholung dienen sollen. Sind Mitarbeiter krank, geht das natürlich nicht. Arbeitnehmer sind aber dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber krankzumelden. Dauert die Erkrankung länger als drei Tage, müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Krankschreibung auch schon früher verlangen.

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