Tödliche Schüsse aus der Dienstwaffe: Mehr Taser für Polizei

Die Zahl tödlicher Polizeischüsse ist 2025 gesunken, bleibt aber über dem Durchschnitt der Vorjahre - vor allem im Südwesten. Warum die GdP mehr Taser fordert und was die Argumente dagegen sind.
Anne-Beatrice Clasmann, dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Ein Polizist erklärte die Funktionsweise eines Distanz-Elektroimpulsgeräts im vergangenen Jahr im Innnenministerium. (Archivfoto)
Ein Polizist erklärte die Funktionsweise eines Distanz-Elektroimpulsgeräts im vergangenen Jahr im Innnenministerium. (Archivfoto) © Michael Kappeler/dpa
Berlin

Polizeibeamte haben 2025 weniger Menschen im Einsatz erschossen als im Jahr zuvor. Wie aus einer Auflistung der Zeitschrift "Bürgerrechte & Polizei/Cilip" des Instituts für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit an der Berliner Humboldt-Universität hervorgeht, starben auf diese Weise im vergangenen Jahr 17 Menschen, nach 25 im Jahr zuvor. Die Zahl der Todesfälle lag damit jedoch immer noch deutlich über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. 

Alternative zum Schusswaffeneinsatz?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist überzeugt, dass eine flächendeckende Ausstattung der Einsatzkräfte mit den mancherorts schon verfügbaren Distanz-Elektroimpulsgeräten - auch als Taser bekannt - dazu beitragen könnte, dass künftig weniger Menschen durch Schüsse aus der Dienstwaffe sterben. Mit einem Taser können aus geringer Distanz Elektroschocks abgegeben werden, die einen Menschen in der Regel handlungsunfähig machen. 

GdP stellt These zu Zahl der tödlichen Schüsse auf 

Ihr Bundesvorsitzender, Jochen Kopelke, sieht einen Zusammenhang zwischen der relativ hohen Zahl von Fällen von tödlichem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr und der Tatsache, dass der Taser dort bislang regulär lediglich von Spezialeinheiten verwendet wird. 

Er sagt: "Dort, wo keine oder nur eingeschränkt „nicht-tödliche“ Einsatzmittel eingesetzt werden können, ist die Schusswaffe einzig verhältnismäßiges Mittel." Seine These: "Wo mehr und schneller Taser durch die Polizei verfügbar sind, reduziert es den Einsatz der Dienstwaffe."

Viele Todesfälle im Südwesten - Demos im Norden

Im grün-schwarz regierten Baden-Württemberg erschossen Polizeibeamte im Dienst 2025 insgesamt sieben Menschen, darunter in Leonberg einen 44-jährigen Mann, der laut Polizei Schüsse aus einer Wohnung heraus abgegeben hatte. Später wurde eine Schreckschusswaffe bei ihm gefunden. In Bruchsal starb ein 48-Jähriger, der mit Hilfe der Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollte.

In der Nacht zu Ostersonntag 2025 erschoss ein Polizist in Oldenburg den 21 Jahre alten Lorenz. Die Schüsse trafen den jungen Deutschen von hinten in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Der gewaltsame Tod des Schwarzen sorgte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus für Entsetzen, Anteilnahme und löste Proteste aus. Vorwürfe wurden laut, Rassismus könnte eine Rolle gespielt haben.

Im November klagte die Staatsanwaltschaft den 27 Jahre alten Polizisten wegen fahrlässiger Tötung an. Demnach soll der Deutsche irrtümlich geglaubt haben, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Der Beamte sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas gegen den Beamten, ein mitgeführtes Messer benutzte er aber nicht. Den Ermittlungen zufolge wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen.

Besondere Betroffenheit löste auch ein Einsatz vom 17. November in Bochum aus, bei dem ein Polizeibeamter einen Schuss auf ein gehörloses zwölfjähriges Mädchen abgab und es lebensgefährlich verletzte. Laut den noch laufenden Ermittlungen soll das Mädchen zuvor mit Messern auf die Beamten zugegangen sein. Sie befürchteten demnach einen Angriff. Der Anwalt des Mädchens übt scharfe Kritik an dieser Darstellung und zweifelt die Neutralität der ermittelnden Behörden an. 

Wie geht es mit dem Taser jetzt weiter? 

Der Bundestag hatte im Oktober eine Gesetzesänderung verabschiedet, nach der Vollzugsbeamte des Bundes auch "Distanz-Elektroimpulsgeräte" (DEIG) anwenden dürfen – neben den üblichen Schlagstöcken und Schusswaffen. 

Die Bundespolizei setze bereits "im Zuge der erweiterten Anwendererprobung" bundesweit 300 DEIG in ausgewählten Dienststellen ein, teilt eine Sprecherin des Bundespolizeipräsidiums auf Nachfrage mit. Die Erfahrungen aus der Erprobung seien positiv. Nun werde die sukzessive Ausstattung weiterer Dienststellen folgen, orientiert am einsatztaktischen Bedarf.

Bundesländer blicken unterschiedlich auf Taser

In einigen Bundesländern, darunter Bayern, ist die Polizei inzwischen überall mit Tasern ausgestattet. Andere Landesregierungen, bei denen diese bislang ausschließlich Spezialkräften zur Verfügung stehen, ziehen jetzt teilweise nach. 

Bisher gehörte der Taser in Baden-Württemberg nur bei Spezialeinheiten der Polizei zur Ausrüstung - jetzt sollen auch Streifenpolizisten in einigen Regionen für eine Testphase 40 Geräte erhalten. 

Argumente der Befürworter: 

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, sagt, er habe seine Meinung geändert: "Auch wenn ich selbst früher skeptisch war, stehe ich heute dem Taser positiv gegenüber." Bei seinen Gesprächen mit Bundespolizisten - vor allem an Bahnhöfen - höre er, dass sich das Gerät als Einsatzmittel in der Praxis bewährt habe, sagt der frühere Polizist und langjährige SPD-Bundestagsabgeordnete. "Ich glaube, dass hierbei auch die abschreckende Wirkung ein erheblicher Faktor für die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten sein wird."

Der Effekt, dass das Ziehen des Tasers, bei dem ein grelles Licht und ein lauter Alarmton ausgelöst werden, oftmals schon reicht, um einen aggressiven Menschen zu stoppen, ist ein wichtiges Argument für seine Befürworter. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums kam es in NRW beispielsweise im vergangenen Jahr zu 1.316 Taser-Einsätzen, bei denen die Elektroschockpistolen 279 Mal abgefeuert wurden. 

Die Gewerkschaft der Polizei sei die "politisch ideologische Debatte zu diesem wirksamen Einsatzmittel leid" und erwarte nun eine Ausstattung aller Polizeibehörden mit dem Taser, sagt GdP-Chef Kopelke. 

Argumente der Gegner: 

Kritiker verweisen auf mögliche gesundheitliche Folgen des Taser-Einsatzes sowie auf Risiken bei der Verwendung gegen Menschen, die zuvor Drogen konsumiert haben. 

Der Rechtsmediziner Rüdiger Lessig vom Universitätsklinikum Halle (Saale) sagte bei einer Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Bundestages vergangenes Jahr, abgesehen von leichten Verletzungen durch die zwei eindringenden Elektroden sehe er kein generelles Risiko bei der Anwendung der Elektroschockpistolen. 

Er schränkte jedoch ein, schwerwiegende Verletzungen seien möglich, wenn das Gesicht oder Genitalien getroffen würden. Bedacht werden müsse auch die Sturzgefahr - etwa wenn jemand auf einer Treppe oder einem Hausdach steht. Risiken könnten auch bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bestehen, etwa Herzerkrankungen. Bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen bestehe das Risiko eines Sauerstoffmangels, ähnlich wie bei der Fixierung solcher Menschen am Boden. 

Eine Vertreterin von Amnesty International forderte in der Anhörung, der DEIG-Einsatz dürfe ausschließlich zur Vermeidung des Schusswaffeneinsatzes zulässig sein. 

"Keine harmlosen Hilfsmittel"

Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Ronald Hande, warnte im vergangenen Sommer: "Taser sind keine harmlosen Hilfsmittel, sondern potenziell tödliche Waffen." Die Elektroschockpistolen in den Standardkatalog der Bewaffnung der Thüringer Polizei aufzunehmen, lehne seine Fraktion entschieden ab.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.