Tatwaffe im Mordfall bleibt verschwunden
Zwei Wochen nach dem Mord an dem elfjährigen Mädchen in Emden haben die Ermittler die Tatwaffe noch nicht gefunden. Taucher hatten in der vergangenen Woche die Kanäle in den Wallanlagen nach der möglichen Tatwaffe und anderen Beweisen abgesucht.
Emden - Der Einsatz sei inzwischen beendet, sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag. Auch über die Feiertage bemüht sich die Mordkommission weiter um die Aufklärung des Verbrechens.
"Die Kollegen arbeiten Hinweise ab und beleuchten das Umfeld des Täters", sagte die Sprecherin. Die Polizei will sich nach wie vor nicht zur Todesursache äußern. "Das ist immer noch Täterwissen. Weil wir nur ein Teilgeständnis haben, geben wir keine Auskunft", sagte die Sprecherin. Der "Focus" hatte berichtet, der Täter habe das Mädchen erst vergewaltigt und dann erwürgt. Danach habe er auf sie eingestochen. Ein 18-Jähriger hatte am vergangenen Wochenende gestanden, das Mädchen am 24. März getötet zu haben.
Die Ermittler werfen dem Mann auch vor, er habe im November eine Joggerin in den Emder Wallanlagen vergewaltigen wollen. Die Frau entging dem Übergriff nur knapp. Kurz zuvor hatte sich der junge Mann wegen seiner pädophilen Neigung selbst bei der Polizei angezeigt. Er gab zu, ein siebenjähriges Mädchen ausgezogen und fotografiert zu haben. Eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung versäumte die zuständige Behörden jedoch.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, kritisierte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Der Politiker sei bei den internen Ermittlungen gegen Polizeibeamte voreingenommen. "Ich gehe von keinem fairen Verfahren aus, weil Uwe Schünemann als oberster Dienstherr das Ergebnis bereits vorweggenommen hat."
Schünemann hatte in der vergangenen Woche von Fehlern einzelner Beamter gesprochen und strukturelle Probleme bei der Polizei ausgeschlossen. Gegen vier Polizisten laufen Disziplinarverfahren. Zwei von ihnen müssen sich außerdem einem Ermittlungsverfahren wegen Strafvereitelung im Amt stellen.