Staatsanwalt: Verbrecherjagd mit Bushido-Bild ist rechtens!
Stade - Ein dem Rapper Bushido nachempfundenes Fahndungsbild der Polizei hat wohl keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft Stade habe die entsprechenden Ermittlungen eingestellt, sagte ein Sprecher am Montag.
Der Musiker hatte wegen des Phantombilds im April Strafanzeige wegen Verleumdung und Verfolgung Unschuldiger erstattet. Mit dem Bild fahndet die Polizei in Stade nach einem Räuber (der im Übrigen nach wie vor nicht gefasst ist). Als Vorlage diente dabei ein Foto von Bushido - der zuständige LKA-Beamte hatte es sich aus dem Internet heruntergeladen.
Es darf weiter mit Bushidos Bild gefahndet werden
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass "klar nach einem Räuber und nicht nach dem Musiker" gesucht werden. Außerdem liege kein Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz vor, da das Bild ja auch extra verfremdet worden sei - wenn auch nicht sehr professionell, könnte man anmerken.
In eben jenem Gesetz heißt es in Paragraph 24: "Für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit dürfen von den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden".
Somit ist klar: Die Stader Polizei darf weiter mit Bushido nach dem flüchtigen Räuber suchen. Der (also der Räuber) hatte im März in Buxtehude eine Frau auf der Straße ausgeraubt. Sein wichtigstes Erkennungsmerkmal: Ein rotes Basecap. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle in Empfang.
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