Missbrauch im Kinderzimmer - "Ich schäme mich"

Fast vier Jahre sitzt ein junger Sexualstraftäter wegen mehrfachen Kindesmissbrauchs in Niedersachsen in Haft. Zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung wird der 23-Jährige Anfang 2025 in den Hafturlaub entlassen und zieht nach Bayern. In einer Fachambulanz für Sexualstraftäter spricht er regelmäßig mit Experten - und trotzdem wird er wieder straffällig.
Der 23-Jährige vergreift sich an zwei Jungen, wie er vor dem Landgericht Aschaffenburg gesteht. "Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert. (...) Ich schäme mich dafür." Es habe keine Weisung gegeben, dass er in seinem Hafturlaub keinen Kontakt zu Kindern haben dürfe, sagt der Verdächtige. Eine derartige Vorgabe der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln habe nur seine früheren Opfer betroffen.
Kontakt über soziale Medien
An seine neuen Opfer, damals elf und zwölf Jahre alt, kommt der Angeklagte im Jahr 2025 nach eigenen Worten über soziale Medien. Er fühlte sich in seinem neuen Leben in Franken einsam, suchte Aufmerksamkeit, wie er der Strafkammer erzählt. Er lernt eine Familie aus dem Raum Aschaffenburg kennen, die drei Jungen hat. Sie treffen sich im Frühjahr 2025 regelmäßig.
Irgendwann wird der 2021 rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter rückfällig und vergreift sich mehrmals an dem damals zwölfjährigen Kind der Familie, unter anderem im Kinderzimmer. "Ich hab' ihn auch drum gebeten, dass er nichts erzählt", sagt der Angeklagte zum Prozessauftakt.
Als der Kontakt zu der Familie nach Streitigkeiten abbricht, findet der Mann in einem Elfjährigen in Sachsen-Anhalt sein nächstes Opfer. Der Angeklagte erzählt unumwunden, wie sie sich in Staßfurt trafen. "Er wollte mir einen Gefallen tun, weil wir uns gut verstanden haben." Zu einem weiteren Treffen kommt es nicht, weil Ermittler den 23-Jährigen Ende Juli 2025 in Franken festnehmen.
Anklage will mehr als nur Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Herstellen und Besitz kinderpornografischer Inhalte, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.
"Die Staatsanwaltschaft wird in der Hauptverhandlung die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragen", sagt Staatsanwalt Sebastian Geis und macht damit deutlich, für wie gefährlich die Ermittler den Angeklagten halten. Sicherungsverwahrung kann nach dem Verbüßen einer Haft angeordnet werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Erstes Urteil 2021
Der Angeklagte ist ein Wiederholungstäter. Er saß bis Anfang 2025 in Hameln in Haft. Bei seinen nachweislich ersten Übergriffen war er nach Angaben des Landgerichts Hannover 17 Jahre alt, die 4 missbrauchten Jungen zwischen 10 und 12. "Der Verurteilte hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt, das den geschädigten Kindern eine Aussage vor Gericht ersparte", teilt eine Gerichtssprecherin in Hannover wenige Tage vor dem Prozess in Aschaffenburg mit.
Seine Zeit in dem Jugendgefängnis und die Gespräche mit Therapeuten fruchten offensichtlich nicht. Nach Worten des Angeklagten wird er in seinem ersten Haftjahr überhaupt nicht therapiert. Später sei ihm eine Therapeutin zugewiesen worden, die sich nicht mit Sexualstraftätern ausgekannt habe - angeblich aus Personalmangel. Gruppengespräche und wenige Einzeltreffen mit einem aus seiner Sicht erfahrenen Therapeuten hätten nur an der Oberfläche gekratzt und wenig gebracht.
Als er im Hafturlaub in Franken mehreren mit seinem Fall vertrauten Personen - darunter aus der Jugendanstalt Hameln und der Fachambulanz für Sexualstraftäter - erzählt habe, dass er eine Familie mit drei Kindern treffe, habe dies keine Konsequenzen gehabt, sagt der Angeklagte.
Aufruhr nach Festnahme
Nach dem Bekanntwerden der mutmaßlich neuerlichen Übergriffe des Angeklagten hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem "Versäumnis" gesprochen, weil vor dem Hafturlaub des Mannes keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden sei. Das sei lediglich vor zuvor gewährten Haftlockerungen erfolgt.
Das Ministerium sprach von einem "Prognoseirrtum" in der Jugendanstalt Hameln. Der Gefangene habe sich im Urlaub zur Entlassungsvorbereitung anders verhalten als es in Hameln prognostiziert worden sei. Diese Fehleinschätzung sei mittlerweile in der Anstalt aufgearbeitet worden. Was genau das bedeutet, wurde nicht mitgeteilt.
Verhandlung vor Jugendkammer
Das Verfahren in Aschaffenburg findet vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht statt. Es ist prinzipiell öffentlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit etwa für die Vernehmung der Opfer ausgeschlossen wird. Das Gericht hat vier Prozesstage bis zum 21. Oktober anberaumt.
In seiner umfassenden Einlassung vor Gericht beteuert der Angeklagte am ersten Verhandlungstag, er wolle eine Therapie machen. "Ich muss dieses Problem wirklich aktiv angehen mit einer neuen Therapie, und wenn es sein muss medikamentös. Ich will keine Strafsachen mehr begehen."