Legt angeklagter Steuerberater Geständnis ab?
Kiel - Für die tödlichen Schüsse auf einen Abteilungsleiter des Rendsburger Finanzamts muss sich von diesem Mittwoch (9.15 Uhr) an ein Steuerberater vor dem Kieler Landgericht verantworten. Der 55-jährige Angeklagte wird nach Angaben seines Verteidigers die Tat gestehen. "Er wird die Todesschüsse gestehen, den Vorwurf der Heimtücke aber bestreiten", sagte sein Verteidiger vor Prozessbeginn. Die Anklage wirft dem früheren Fockbeker Bürgermeister-Kandidaten und Mitglied der Gemeindevertretung heimtückischen Mord vor. Demnach plante der 55-Jährige sein Opfer am 1. September 2014 in dessen Büro zu erschießen. Eine Pistole habe er versteckt mitgebracht. Der 57-jährige Sachgebietsleiter brach - von drei Kugeln getroffen - zusammen und starb wenig später im Krankenhaus. Das Verbrechen hatte in der Region tiefe Betroffenheit ausgelöst und auch bundesweit Aufsehen erregt.
Der Steuerberater stritt sich laut Anklage seit längerem mit den Mitarbeitern des Finanzamtes. Auch vor den tödlichen Schüssen gab es demnach im Büro des leitenden Finanzbeamten eine lautstarke Auseinandersetzung. Nach Angaben des Verteidigers saß der 55-Jährige im Rollstuhl, als er die Waffe zog und mehrfach abdrückte. Der Mann ist Jäger und hat einen Waffenschein. Wegen eines Rückenleidens ist er zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen. Er wird auch im Gerichtssaal voraussichtlich im Rollstuhl sitzen. Die Witwe des Opfers ist Nebenklägerin.
Die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Jörg Brommann hat für den Prozess fünf Verhandlungstage angesetzt. 16 Zeugen und zwei Sachverständige sind geladen. Eine entscheidende Bedeutung dürfte dem psychiatrischen Gutachten über die Persönlichkeit des Angeklagten und seine Schuldfähigkeit zukommen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten lebenslange Haft. Wertet die Kammer die Tat als Totschlag, könnte das Strafmaß zwischen fünf und 15 Jahren liegen.
Der Angeklagte zog für die FDP in die Fockbeker Gemeindevertretung ein. Er kandidierte 2013 für das Amt des Bürgermeistes. Seine FDP-Mitgliedschaft gab er nach Angaben der Kreisvorsitzenden auf. Sein politisches Mandat in der Gemeindevertretung besitzt er aber noch immer. Wenn er es nicht selbst niederlegt, könnte es ihm die Kommunalaufsicht nach dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung aberkennen.
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