Kiffen, Rauchen, Feiern: Was ist auf dem eigenen Balkon erlaubt?

Rauch, Grillgeruch, laute Partys: In Mehrparteienhäusern kann das schnell zu Konflikten führen. Was ist auf dem Balkon erlaubt und welche Rechte haben Betroffene?
(ncz/spot) |
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Rauchen auf dem Balkon kann unter Nachbarn zum Ärger führen.
Rauchen auf dem Balkon kann unter Nachbarn zum Ärger führen. © Artfoliophoto/iStock via Getty Images
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Der eigene Balkon ist für viele Menschen im Sommer ein kleines Paradies - zum Entspannen, Essen oder geselligen Zusammensein. Doch auch Balkonien hat seine Regeln. Besonders in Mehrparteienhäusern stößt persönliche Freiheit schnell an nachbarschaftliche Grenzen: Wenn jeden Abend Zigarettenrauch ins Schlafzimmer zieht, es am Wochenende ständig nach Cannabis riecht oder die Grillfeste regelmäßig nach Mitternacht enden, stellt sich vielen die Frage: Was dürfen Nachbarn eigentlich auf ihrem Balkon und wann darf man einschreiten?

Rauchen: Erlaubt, aber nicht grenzenlos

Rauchen ist in Deutschland auf dem eigenen Balkon grundsätzlich erlaubt. Das gilt auch für Mieter. Allerdings gilt das nicht grenzenlos: Wenn der Zigarettenrauch regelmäßig in die Wohnung von Nachbarn zieht und sie dadurch erheblich belästigt oder gesundheitlich beeinträchtigt werden, haben diese ein Beschwerderecht.

Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Rauch grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört, aber bei erheblichen Beeinträchtigungen Unterlassungsansprüche bestehen können.

Wer sich vom Rauchen der Nachbarn gestört fühlt, sollte am besten die Häufigkeit und Intensität der Belästigung dokumentieren. Zunächst kann es sich lohnen, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen. Wenn das nicht hilft, die Hausverwaltung einschalten oder rechtliche Schritte prüfen.

Kiffen auf dem Balkon - was ist erlaubt?

Mit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ist auch der private Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt, auch auf dem eigenen Balkon. Verboten ist der Konsum in der Nähe von Kindern, Jugendlichen sowie in einem Umkreis von 100 Metern zu Schulen, Kitas oder Spielplätzen. Das gilt auch für Nachbarskinder auf angrenzenden Balkonen oder in Höfen.

Wenn der Geruch stark in die Wohnung von Nachbarn zieht und sich diese dadurch gestört fühlen, können sie das Problem melden. Auch hier gilt: Rücksichtnahme ist Pflicht. Zudem können Vermieter den Konsum im Mietvertrag einschränken.

Grillen auf dem Balkon: Wann ist es zu viel?

Grillen ist eine beliebte Sommertradition, doch der Geruch und Rauch können Nachbarn stören. Ob und wie oft man grillen darf, hängt auch vom Mietvertrag und der Hausordnung ab. Ohne ausdrückliches Verbot im Mietvertrag ist gelegentliches Grillen zulässig.

Laut bestehenden Gerichtsurteilen gelten zwischen zwei und vier Grillabende pro Monat als angemessen. Dauerhaftes oder tägliches Grillen kann dagegen als Belästigung gewertet werden. Gas- und Elektrogrills sind in vielen Fällen die bessere Wahl: Sie qualmen weniger und führen seltener zu Streit.

Lärm und Partys - wann ist Schluss?

In Deutschland gilt die gesetzliche Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit müssen auch auf dem Balkon Gespräche und Musik auf Zimmerlautstärke reduziert werden. Aber auch tagsüber müssen sich Nachbarn nicht dauerhaft lauten Feiern oder Partylärm aussetzen.

Was tun bei Störungen? Freundliches Ansprechen hilft oft schon. Bei wiederholten Verstößen die Hausverwaltung oder den Vermieter informieren und ggf. eine Abmahnung verlangen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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