Kabinett stuft K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung wie Waffe ein

Die Bundesregierung plant strengere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigung. Was der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht.
dpa |
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Wer einen anderen Menschen mit k.o.-Tropfen wehrlos macht, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung grundsätzlich härter bestraft werden. (Symbolbild)
Wer einen anderen Menschen mit k.o.-Tropfen wehrlos macht, um sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen, soll nach dem Willen der Bundesregierung grundsätzlich härter bestraft werden. (Symbolbild) © Jens Kalaene/dpa/dpa-tmn
Berlin

Die Bundesregierung will für den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen höhere Strafen. Wer die gefährlichen Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzt, soll laut einem Entwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug. Wer diese bei einer Vergewaltigung verwendet, für den gilt jetzt schon eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft. 

Eine bundesweite Polizeistatistik zum Einsatz von Substanzen, die das Opfer vor einem sexuellen Übergriff wehrlos machen sollen, gibt es nicht. In den meisten Fällen wird vermutet, dass die Tropfen in einer Bar oder einem Club heimlich verabreicht wurden. Es gibt aber auch Fälle, in denen Vergewaltigungsopfern von einem Besucher in ihrem eigenen Zuhause K.o.-Tropfen verabreicht wurden. 

Reaktion auf BGH-Urteil 

Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einer Stellungnahme zu dem Entwurf des Bundesjustizministeriums angemerkt, das Ausmaß, in dem im Nachtleben narkotisierende Stoffe heimlich verabreicht würden, werde überschätzt. Lokale Studien zu entsprechenden Verdachtsfällen hätten ergeben, dass die Betroffenen in der Regel die Wirkung ihres Alkoholkonsums falsch eingeschätzt hätten. Simon Pschorr, Staatsanwalt aus Regensburg, wies in seiner Stellungnahme allerdings darauf hin, dass eine Intoxikation mit K.o.-Tropfen häufig nicht nachgewiesen werden könne, dass das Tatopfer eine gewisse Zeit benötige, "um sich angesichts der Gedächtnislücken wieder zu sammeln" und den Einsatz eines narkotisierend wirkenden Mittels zu vermuten. 

Hubig: Besonders hinterhältige Taten

"Das ist sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form - und sie trifft vor allem Frauen", sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen seien "besonders hinterhältig und gefährlich". Die SPD-Politikerin bezeichnet die geplante Reform als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung zum besseren Schutz vor Gewalt.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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