Auch Anbieter sollen haften: Werden die Regeln bei E-Scooter-Unfällen verschärft?

Opfer von E-Scooter-Unfällen sollen künftig leichter Schadenersatz erhalten. Die Justizministerin will Fahrer und Sharing-Anbieter stärker in die Pflicht nehmen.
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E-Scooter sind in München jetzt verboten.
E-Scooter sind in München jetzt verboten. © Soeren Stache/dpa

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen. Unfallopfer sollen künftig leichter Schadenersatz erhalten, wie sie der "Bild"-Zeitung sagte. Zudem sieht ein Entwurf aus ihrem Ministerium vor, dass Fahrer haften, wenn sie sich nicht entlasten können.

Bislang müssten Geschädigte nachweisen, dass der Fahrer den Unfall verursacht hat – ein Punkt, der laut Hubig in der Praxis oft dazu führt, dass die Betroffenen leer ausgehen.

Auch Sharing-Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden. "Wenn mit ihren Scootern Schäden verursacht werden, dann sollen die Anbieter dafür auch Ersatz leisten müssen – ohne Wenn und Aber", sagte Hubig. Sie sehe keinen Grund, weshalb für E-Scooter andere Regeln gelten sollten als für Autos.

Auch die Betreiber von Sharing-Anbietern sollen stärker in die Pflicht genommen werden. (Archivbild)
Auch die Betreiber von Sharing-Anbietern sollen stärker in die Pflicht genommen werden. (Archivbild) © Michael Kappeler/dpa

Begründet wird die geplante Reform mit der steigenden Zahl von Zwischenfällen. Demnach stieg die Zahl der Beteiligten an Unfällen mit E-Scootern von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf mehr als 12.000 im vergangenen Jahr. Vor allem falsch abgestellte E-Scooter sorgten häufig für Unfälle, deren Ursache Betroffene bisher kaum beweisen konnten. "Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist", sagte Hubig.

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