Herzspezialist muss nach Patiententod erneut vor Gericht

Ein Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Totschlags auf. Er forderte eine neue Bewertung möglicher Mordmerkmale.
dpa |
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Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild)
Herzspezialist der Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. (Archivbild) © Joerg Carstensen/dpa
Leipzig/Berlin

Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf. Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am Landgericht Berlin.

BGH: Mordmerkmal der Heimtücke nicht fehlerfrei bewertet

In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren auf Mord plädiert und Revision eingelegt. Insbesondere die Verneinung des Landgerichts zum Mordmerkmal der Heimtücke sei mit Rechtsfehlern behaftet, erläuterte die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenates des BGH, Gabriele Cirener. Die äußeren Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung stünden dagegen fest.

Arzt hatte Narkosemittel überdosiert und den Tod zu verantworten 

Demnach hatte der Herzmediziner in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Dies sei aus Anteilnahme für die Patienten und die Angehörigen geschehen. Der Tod der beiden Menschen sei unabwendbar aber zeitlich nicht berechenbar gewesen. Beide Patienten starben den Angaben zufolge wenige Minuten nach der Verabreichung des Narkosemittels "Propofol" an Herzstillstand. 

Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt. Diese verwarf allerdings der BGH. 

Das Landgericht hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. So musste der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist. 

Arzt seit August 2022 freigestellt

Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 war er in Untersuchungshaft gekommen. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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