Goldschakal auf Sylt: Gericht erlaubt Abschuss erneut

Nachdem Jäger auf Sylt den Goldschakal wieder schießen durften, war die Jagd erneut vorläufig gestoppt worden. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht doch für den Abschuss.
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Auf dem Ellenbogen in List (Sylt) hatte der Goldschakal seit Mai mehrere Lämmer gerissen. (Archivbild)
Auf dem Ellenbogen in List (Sylt) hatte der Goldschakal seit Mai mehrere Lämmer gerissen. (Archivbild) © Lea Sarah Albert/dpa
Sylt/Schleswig

Das Hin und Her um den Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, hat ein Ende: Das Oberverwaltungsgericht hat eine Beschwerde einer Umweltvereinigung gegen den Abschuss des Tieres abgelehnt. Der Schakal darf damit wieder gejagt werden, teilte das Gericht mit. Einspruch könne nicht eingelegt werden. Zunächst berichtete der "NDR". Es wäre der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband (DJV) heißt.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung nach eigenen Angaben den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni, der den Abschuss erlaubte. Es widersprach der Ansicht, Sylt habe den Schutz durch Zäune gegen Goldschakale und Wölfe vernachlässigt. Der Naturschutzverband kritisierte zudem, der Einsatz von Betäubungsgewehren sei nicht ausreichend geprüft worden. 

Der Senat hält hingegen die Voraussetzungen für den Abschuss des Tieres für gegeben. Das Gericht zweifelt nicht daran, dass 76 Rissvorfälle an derselben Herde auf den Goldschakal zurückgehen. Ein Nachweis für jedes einzelne Schaf sei nicht erforderlich, hieß es. 

Initiative will weiter Klagen

Die Naturschutzinitiative sieht den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes als "grundlegend falsch" an. Es gehe letztlich um die Frage, wie die Gesellschaft mit Wildtieren als wichtigen Teil der Biodiversität umgehen wolle. Daher wolle die Vereinigung die Klage weiterführen. "Wenn es sein muss bis zum Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof", kündigte der Landesvorsitzende der Naturschutzinitiative in Schleswig-Holstein, Harry Neumann, an. 

Hin und Her

Einen Tag nachdem das Verwaltungsgericht am 19. Juni den Abschuss des Sylter Goldschakals erlaubt hatte, galt erneut eine Jagdpause. Einen entsprechenden sogenannten Hängebeschluss erließ damals das Schleswiger Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren. Der Abschuss war damit vorerst untersagt worden - zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage.

Denn bereits Mitte Juni hatte das Schleswiger Verwaltungsgericht erstmals einen Hängebeschluss erlassen. Daraufhin durfte der Goldschakal rund eine Woche lang vorerst nicht mehr gejagt werden.

"Mit der Zwischenentscheidung verschafft sich der Senat nun ausreichend Zeit, um die Beschwerde sorgfältig prüfen zu können, ohne dass der Schakal in der Zwischenzeit bereits abgeschossen wird", teilte ein Sprecher des Gerichts damals mit.

Alternativen zu Schakal-Tötung

Die Jagd wurde erneut gestoppt, weil ein Naturschutzverband gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts, der die Jagd auf den Goldschakal auf Sylt erlaubt hatte, Beschwerde beim Gericht eingelegt hatte. Dieser sei mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar. Eine Tötung des geschützten Schakals sei nicht nötig - das Tier könne auch eingefangen werden. Der Verband hatte sich damit gegen die Ausnahmegenehmigung des schleswig-holsteinischen Landesamts für Umwelt an das Gericht gewandt, weil er diese für rechtswidrig hält.

Goldschakal hat keine weiteren Lämmer gerissen

Jäger hatten den Goldschakal auf der Insel zuletzt am Freitag vor Pfingsten gesehen, sagte ein Sylter Jäger der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Risse habe es demnach zuletzt nicht gegeben. Wo genau der Schakal im Moment ist, sei unklar. Das Umweltministerium rechnete aber nicht damit, dass das Tier Sylt verlassen hat.

Laut Vorort-Berichten waren seit dem 19. Mai rund 100 Schafe getötet worden. Die letzten gemeldeten Fälle waren in List. 76 Tiere einer anderen Herde seien in drei Rissvorfällen im Mai getötet worden, die eindeutig auf den Goldschakal zurückgeführt werden könnten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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