Gäfgen darf 3000 Euro Entschädigung behalten

Der hoch verschuldete Kindsmörder Magnus Gäfgen kann die 3000 Euro Entschädigung persönlich beanspruchen, die er vom Land Hessen wegen einer illegalen Folterdrohung bekommt.
dpa |
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Frankfurt/Main - Das hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, wie der zuständige Richter Roland Glöckner sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau" ("FR"/Dienstagsausgabe). Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Gäfgens Insolvenzverwalter könne beim Landgericht auf Auszahlung des Geldes klagen oder beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde einlegen.

Das Amtsgericht stützte sich in seiner Entscheidung auf die Auffassung des OLG, wonach es sich um einen unpfändbaren und damit nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch handele. Die Forderung des Insolvenzverwalters lehnte es daher ab. Das Frankfurter OLG hatte Gäfgen die 3000 Euro im Oktober 2012 wegen der Folterdrohung in einem Polizeiverhör zugesprochen. Das so in zweiter Instanz rechtskräftig verurteilte Land Hessen hatte den Betrag Anfang 2013 bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts eingezahlt. Dort wurde die Weiterleitung des Geldes an den Insolvenzverwalter verfügt. Gäfgens Verteidiger hatte dagegen Einspruch eingelegt.

Gäfgen hatte 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet - dafür war er vom Landgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Polizei hatte Gäfgen nach der Entführung im Verhör Folter angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Dass dieser schon tot war, wussten der frühere Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner und sein Vernehmungsbeamter nicht.

Gäfgen hatte wegen der Folterandrohung 10 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in unbekannter Höhe vor dem Landgericht erstreiten wollen. Dieses gestand ihm wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" und Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Entschädigung von 3000 Euro plus Zinsen zu. Dagegen hatte das Land Hessen Beschwerde beim OLG eingelegt, ohne Erfolg. Die beiden Polizeibeamten waren wegen Nötigung verurteilt worden, eine Geldstrafe wurde ihnen aber nur angedroht.

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