Flüchtlingsjunge Mohamed: Seine Familie darf in Deutschland bleiben

Die Familie des getöteten Berliner Flüchtlingsjungen Mohamed darf in Deutschland bleiben. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte der Familie am Freitag zu, er werde ihren Aufenthalt genehmigen, weil es sich um einen "extremen Härtefall" handele.  
von  dpa
"Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können.". Mohameds Familie darf in Deutschland bleiben.
"Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können.". Mohameds Familie darf in Deutschland bleiben. © dpa

Die Familie des getöteten Berliner Flüchtlingsjungen Mohamed darf in Deutschland bleiben. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte der Familie am Freitag zu, er werde ihren Aufenthalt genehmigen, weil es sich um einen "extremen Härtefall" handele.

Berlin - "Ich setze mich dafür ein, dass Mohameds Familie in Berlin bleiben darf", betonte Henkel. Die Familie solle einen entsprechenden Antrag bei der Härtefallkommission stellen. Zur Begründung teilte Henkel mit: "Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können."

Lesen Sie hier: Flüchtlingsjunge Mohamed (4): Die Mutter des Mörders rief die Polizei

Bisher hatte die bosnische Familie, die seit etwa einem Jahr in Deutschland lebt, den Status einer sogenannten Duldung, die bis zum 7. Dezember galt.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.