Flüchtlingsjunge Mohamed: Seine Familie darf in Deutschland bleiben

Die Familie des getöteten Berliner Flüchtlingsjungen Mohamed darf in Deutschland bleiben. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte der Familie am Freitag zu, er werde ihren Aufenthalt genehmigen, weil es sich um einen "extremen Härtefall" handele.  
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
"Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können.". Mohameds Familie darf in Deutschland bleiben.
dpa "Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können.". Mohameds Familie darf in Deutschland bleiben.

Die Familie des getöteten Berliner Flüchtlingsjungen Mohamed darf in Deutschland bleiben. Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sicherte der Familie am Freitag zu, er werde ihren Aufenthalt genehmigen, weil es sich um einen "extremen Härtefall" handele.

Berlin - "Ich setze mich dafür ein, dass Mohameds Familie in Berlin bleiben darf", betonte Henkel. Die Familie solle einen entsprechenden Antrag bei der Härtefallkommission stellen. Zur Begründung teilte Henkel mit: "Die Mutter soll am Grab ihres Sohnes trauern können."

Lesen Sie hier: Flüchtlingsjunge Mohamed (4): Die Mutter des Mörders rief die Polizei

Bisher hatte die bosnische Familie, die seit etwa einem Jahr in Deutschland lebt, den Status einer sogenannten Duldung, die bis zum 7. Dezember galt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.