Die Krankschreibung wird digital: Was sich genau ändern wird

Die Krankschreibung wird ab Januar nur noch papierlos übermittelt. Für Arbeitnehmer gibt es aber weiter den gelben Schein. Die Gründe.
Stefan Weißenborn |
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Krankschreibung auf Papier? Das ist bald vorbei, zumindest für gesetzlich Versicherte.
Krankschreibung auf Papier? Das ist bald vorbei, zumindest für gesetzlich Versicherte. © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Arbeitgeber erhalten ab Januar 2023 die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Angestellten von den Krankenkassen nur noch elektronisch. eAU-Verfahren heißt das Ganze - "e" für "elektronisch", "AU" für "Arbeitsunfähigkeit". Bis Ende 2022 müssen auch alle Praxen, die die Patientendaten an die Kasse geben, auf das Verfahren umgestellt haben. Für Versicherte ergeben sich Änderungen.

Bislang sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihrem Arbeitgeber spätestens ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte AU-Bescheinigung ihres Arztes vorzulegen. Umgangssprachlich ist auch oft vom gelben Schein oder einer Krankschreibung die Rede. Eine Ausführung müssen sie zudem an die Krankenkasse weiterreichen.

Krankschreibung: Verpflichtung zur Vorlage in Papierform fällt weg

Neu ist nun: "Die Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform fällt ab dem 1. Januar 2023 weg", sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das gilt zumindest für alle, die gesetzlich versichert sind.

Beim eAU-Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, die die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung stellt. "Die Version für Arbeitgebende können diese bei Bedarf bei den Kassen abrufen", sagt Helge Dickau vom GKV-Spitzenverband.

Privatärzte, Ärzte im Ausland, Rehabilitationseinrichtungen und Physio- sowie Psychotherapeuten sind noch nicht beteiligt. Außerdem fehlt es noch an einer gesetzlichen Regelung, um für Privatversicherte ein Angebot umzusetzen, so der Verband der Privaten Krankenversicherung. Was sich nicht ändert: Gesetzlich Krankenversicherte müssen rechtzeitig zum Arzt gehen und die Erstellung der AU-Bescheinigung ermöglichen, so Bredereck.

Auch bei der Krankmeldung bleibe alles beim Alten: Sobald ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin weiß, dass er oder sie wegen einer Erkrankung die Arbeit nicht aufnehmen wird, muss das dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber informieren, so Bredereck.

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Wie beim gelben Schein erfährt der Arbeitgeber auch beim eAU-Verfahren lediglich den Namen des Arztes, aber nichts von der Diagnose oder dem Befund. "Er erfährt lediglich, ob die Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit oder eine erneute Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht", sagt Bredereck. Arbeitgeber nutzen laut GKV-Sprecher Helge Dickau für den Abruf der eAU bei den Kassen zertifizierte Systeme.

Die eAU bringe weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft, entlaste auch Versicherte und ist "ein wichtiger Schritt hin zur papierlosen Praxis", sagt Dickau. Fachanwalt Alexander Bredereck rechnet jedoch damit, dass es in der Einführungsphase des neuen Verfahrens zu Unregelmäßigkeiten kommt und zum Beispiel anfragende Arbeitgeber Fehlermeldungen erhalten.

Für ihre eigenen Unterlagen erhalten Arbeitnehmer nach Angaben des GKV aber wie gewohnt eine Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier. Darauf sollten Patienten im Zweifel bestehen.

Nach wie vor erfülle sie eine wichtige Funktion für den Fall, dass der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, sagt Bredereck. Mit ihrer Hilfe belegt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin, dass er oder sie tatsächlich arbeitsunfähig war.

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  • loewenhund am 29.11.2022 11:58 Uhr / Bewertung:

    super jetzt gibt es das per EDF und trotzdem noch einen zettel wo ist da die ersparnis irgendwer verdient damit wieder viel geld für das EDV programm und die bürokratie bei den Ärzetn wird noch mehr- wer verarscht uns da wieder von wegen ersparnis

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