Burda und Furtwängler beim Wulff-Prozess
Hannover - Das Landgericht Hannover erhofft sich von den beiden Informationen zum umstrittenen Oktoberfestbesuch des Ehepaars Wulff im Jahr 2008. Burda und Furtwängler sollen - genau wie die Wulffs - im Festzelt Gäste des mitangeklagten Filmproduzenten David Groenewold gewesen sein. Auch dessen Wiesn-Begleiterin wird erwartet.
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Wulff hatte zu Beginn des Korruptionsprozesses ausgesagt, sich am besagten Wochenende in München mit Burda getroffen und über Medienpolitik gesprochen zu haben. Auch zu dessen Ehefrau Furtwängler gebe es einen dienstlichen Bezug, da diese als Kommissarin in der ARD-Serie "Tatort" in Niedersachsen vor der Kamera stehe. Als Regierungschef seien diese Kontakte eine seiner Aufgaben.
Sollte Burda das dienstliche Gespräch bestätigen, könnte es Wulff entlasten. Denn in dem Fall hätte er die Hotelkosten auch über die Staatskanzlei abrechnen können und keinen Grund gehabt, sich von Groenewold einladen zu lassen. Konkret geht es um eine Summe von rund 720 Euro. Wulff betonte, er habe erst Anfang 2012 erfahren, dass Groenewold für ihn diese Kosten übernommen habe.
Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass Wulff sich wissentlich von Groenewold hat einladen lassen. Im Gegenzug soll Wulff später für einen Film Groenewolds beim Elektrokonzern Siemens um Unterstützung geworben haben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dies eine nicht gestattete Vorteilsannahme bzw. Gewährung. Laut Strafgesetzbuch stehen darauf bis zu drei Jahre Haft, im Fall Wulff wird aber höchstens von einer Geld- oder Bewährungsstrafe ausgegangen. Die Verteidigung fordert einen klaren Freispruch.
In den bisherigen vier Verhandlungstagen hatte das Gericht neben Mitarbeitern des Hotels "Bayerischer Hof" auch Wulffs ehemaligen Fahrer, Bodyguard und eine Babysitterin angehört. Die Erinnerungen der meisten Zeugen hielten sich in Grenzen. Hotelmitarbeiter erklärten aber, es sei durchaus möglich, dass Wulff nicht mitbekommen habe, dass seine Rechnung teilweise von Groenewold beglichen wurde.
Der erste Prozess gegen einen ehemaligen Bundespräsidenten war Mitte November unter großer medialer Aufmerksamkeit am Landgericht gestartet. Bis kommenden April sind 22 Verhandlungstage angesetzt.
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