BGH verhandelt über Mietminderung wegen Ferienwohnungen
Karlsruhe/Berlin - Konkret geht es um einen Mann in Berlin-Mitte, der seine Mietzahlungen um 30 Prozent gekürzt hatte, weil in seinem Haus zig Ferienwohnungen eingerichtet worden waren. Nächtlicher Lärm und Müll im Flur waren die Folge. Die Vermieter kündigten dem Mann und verklagten ihn. Vor dem Landgericht Berlin bekamen sie in zweiter Instanz Recht. Der Mieter betrieb das Verfahren weiter. Nun muss der BGH über die Mietminderung und die Kündigung wegen Zahlungsverzug entscheiden (Az.: VIII ZR 155/11).
Experten zufolge könnte der BGH auch Grundsätze aufstellen, ob bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Touristen nebenan generell gemindert werden darf. In vielen Großstädten klagen Bürger über eine Ferienwohnungsflut. In Berlin sind Politik und Behörden bislang erfolglos dagegen vorgegangen.