Zwischen zwei Nationalitäten: Entschieden für München

Die sogenannten „Optionskinder“ müssen sich bis zum 23. Geburtstag für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden.
Jasmin Menrad |
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KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerlein mit Patrick Varga (rechts) und Onur Taskin. Die beiden mussten sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Petra Schramek KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerlein mit Patrick Varga (rechts) und Onur Taskin. Die beiden mussten sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.

Die sogenannten „Optionskinder“ müssen sich bis zum 23. Geburtstag für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden.

München - 184 Mal haben 18-jährige Münchner, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, „Ja“ gesagt. Ja, ich will meinen deutschen Pass behalten. Nur vier haben sich für die ausländische Staatsangehörigkeit entschieden. Diese 188 Münchner sind so genannte „Optionskinder kraft Einbürgerung“.

Denn mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz, das im Jahr 2000 in Kraft trat, erhielten hier geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern seit acht Jahren hier sind. Für zwischen 1990 und 1999 geborene Kinder trat eine Übergangsregelung in Kraft: Ihre Eltern konnten die deutsche Staatsangehörigkeit für sie beantragen. Rund 3400 Münchner – die Hälfte Kinder türkischer Eltern – beantragten die deutsche Staatsangehörigkeit und wurden so eingebürgert. Jetzt werden die ersten dieser Optionskinder 23 Jahre alt und müssen sich entscheiden.

Hintergrund: In Deutschland ist es verboten, mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben. Wer sich bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres nicht entschieden hat, verliert daher die deutsche Staatsangehörigkeit. Deshalb werden alle Optionskinder ab dem 18. Geburtstag jährlich angeschrieben und daran erinnert, sich beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) zu melden. In München wurden bisher etwa 1300 volljährig gewordene Optionskinder der Jahrgänge 1990 bis 1994 angeschrieben. Von den 1990 und 1991 Geborenen haben sich bisher 400 Münchner und somit 92 Prozent gemeldet. Von den Angeschriebenen haben sich bisher 60 Prozent für eine Staatsangehörigkeit entschieden – nahezu alle wollen jedoch die deutsche behalten.

Will jemand mehrere Staatsangehörigkeiten behalten, muss er sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres melden. Bisher bekamen 99 Münchner die Genehmigung, erst einmal beide Staatsangehörigkeiten zu haben.

Solche Sonderregelungen gibt es nur unter bestimmten Umständen: etwa wenn die zweite Staatsangehörigkeit ein EU-Land oder die Schweiz ist. Oder bei Ländern wie dem Iran, Syrien, Marokko oder Tunesien. Die rücken die Staatsangehörigkeit nämlich nicht heraus. Dann gibt es noch die seltenen Fälle, wenn etwa eine Erbschaft zu erwarten ist, die von der Staatsangehörigkeit abhängt.

Weil viele der in München geborenen und aufgewachsenen Kinder sich sowohl mit dem Herkunftsland ihrer Eltern, als auch mit Deutschland verbunden fühlen, hat sich die Stadt München schon mehrmals beim deutschen Städtetag dafür eingesetzt, den Optionskindern grundsätzlich die Mehrstaatlichkeit zu ermöglichen.

Auch im Bundesrat haben sich mehrere Länder dafür eingesetzt. Diese Vorstöße sind bisher nicht mehrheitsfähig gewesen. So legen die meisten ihre ausländische Staatsangehörigkeit ab und werden endgültig Deutsche.

Lesen Sie in der Printausgabe der Abendzeitung vom Mittwoch, wie sich die beiden Optionskinder Onur und Patrick entschieden haben und wie sie die Entscheidung begründen.

 

 

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