Zwei Tage vor Scheidung: Mann attackiert Frau mit mehr als 20 Stichen – Gericht spricht von niedrigen Beweggründen

Am helllichten Tag sticht ein Mann nahe einem Spielplatz in München mit einem Messer mehr als 20 Mal auf seine getrennt lebende Frau ein. Sie überlebt knapp. Warum das Urteil dennoch hart ausfällt.
AZ/dpa |
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Für eine mildere Strafe sah das Gericht beim Anklagten keine Gründe. (Archivbild)
Für eine mildere Strafe sah das Gericht beim Anklagten keine Gründe. (Archivbild) © Malin Wunderlich/dpa

Wegen eines Mordversuchs mit mehr als 20 Messerstichen an seiner getrennt lebenden Frau ist ein Mann in München zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I hielt es für erwiesen, dass der 34-Jährige im April 2025 in der Nähe eines Spielplatzes am helllichten Tag vor den Augen des gemeinsamen Sohnes auf die Frau eingestochen hatte.

Gericht geht von einem heimtückischen Mordversuch aus

Nach Angaben des Gerichts überlebte die Frau nur dank einer fast achtstündigen Notoperation trotz lebensbedrohlicher Verletzungen an mehreren Organen.

Nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin, Elisabeth Ehrl, gab es für das Gericht keinen Grund, eine mildere Strafe gegen den Mann zu verhängen. Zwar hatte der 34-Jährige den Angriff im Wesentlichen eingeräumt. Ehrl hielt aber seine Aussage für beschönigend. So sei es abwegig, dass er sich das Messer nur als Drohmittel zugelegt habe. Vielmehr ging das Gericht von einem heimtückischen Mordversuch aus niedrigen Beweggründen aus. 

Angriff kurz vor dem anberaumten Scheidungstermin

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Als Motiv führte das Gericht an, der Kosovare sei nicht bereit gewesen, den Trennungswunsch seiner Frau zu akzeptieren. Zudem habe es ihn geärgert, dass seine Frau, ebenfalls Kosovarin, wiederholte häusliche Gewalt gegen sie, auch während Schwangerschaften, konsequent zur Anzeige gebracht habe. Auch dass die gemeinsame Wohnung und die Zuständigkeit für die Kinder bei einer Scheidung an seine Frau gegangen wären, zählte das Gericht zum Motiv für den Angriff – zwei Tage vor dem geplanten Scheidungstermin. 

Notoperation nötig: Schwer verletzte Ehefrau von Ärzten gerettet

Dass das Landgericht ihn trotz Reue-Äußerungen nun zu lebenslanger Haft verurteilte, begründete Richterin Ehrl unter anderem damit, dass das Opfer nur dank hervorragender Arbeit der Ärzte überlebt habe – das sei mehr als ein Wunder. Der Angriff sei mit hoher krimineller Intensität ausgeführt worden, die Frau leide bis heute unter massiven körperlichen und psychischen Folgen. Auch die Tatsache, dass der Mann bei einem Spielplatz vor den Augen des gemeinsamen Sohnes zugestochen habe, habe eine Rolle gespielt.

Opfer: Angst vor Familie des Ex-Mannes

Richterin Ehrl rief den Angeklagten dazu auf, seine Zeit im Gefängnis zu nutzen, um darüber nachzudenken, was er mit seiner Tat angerichtet habe. Dabei gehe es nicht nur um sein Opfer, sondern auch um seinen Sohn, der seine Mutter in deren eigenem Blut habe sehen müssen. In der Verhandlung hatte der Angeklagte geschildert, dass sich ihm der Moment eingebrannt habe, als er gemerkt habe, dass sein Sohn neben ihm gestanden und gefragt habe: "Papa, was hast du getan?". Das nehme ihn sehr mit.

Opfer hat noch immer Angst vor Familie des Ex-Mannes

Nach dem Angriff hatte der Mann noch seine Mutter angerufen, "Es ist vorbei" zu ihr gesagt und Fotos von seiner verletzten Frau gemacht. Erst Polizisten hatten den Mann mit gezogenen Waffen dazu gebracht, das Messer wegzulegen.

Die Vernehmung der inzwischen geschiedenen Frau, die als Nebenklägerin auftrat, fand vor Gericht auf ihren Wunsch per Video und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Ex-Frau hat laut Staatsanwaltschaft noch immer Angst vor der Familie des Angeklagten. Richterin Ehrl rief Angehörige des Mannes, die beim Urteil im Zuschauerraum saßen, deshalb auf, Mitgefühl zu zeigen und die Frau in Ruhe zu lassen.

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