Zeitumstellung, Bahn und Rente: Diese Änderungen kommen im März auf Sie zu

Auch im März 2025 gibt es wieder zahlreiche Änderungen für Verbraucher. So werden u. a. Krankenkassenbeiträge teurer, der Mindestlohn erhöht sich, der Beginn der Sommerzeit steht an und auch für Reisende gibt es einige Neuerungen. Ein Überblick.
André Wagner |
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Ab März fallen höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner an.
Ab März fallen höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner an. © IMAGO

Jeder Monat bringt seine Änderungen und Neuerungen mit, so auch der März. Vor allem für Rentner, Reisende und Menschen mit Garten tut sich etwas. 

Überblick: Das ändert sich im März 2025

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Für viele Arbeitnehmer wurden die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel bereits erhöht. Im März kommt dies nun auch auf die Rentner zu. Die Höhe der Zusatzbeiträge fällt je nach Krankenkasse unterschiedlich aus. Für Betroffene fällt die überwiesene Rente ab März dann entsprechend geringer aus.

Mehr Geld für Beschäftige in Leiharbeit

Leiharbeiter verdienen ab dem 1. März mehr Geld: Der Mindestlohn pro Stunde steigt dann nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums um gut 50 Cent von 14 auf 14,53 Euro. Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die für ausländische Firmen tätig sind.

Mofas und E-Scooter brauchen neues Versicherungskennzeichen

Fahrer von Mopeds, Mofas und E-Scootern benötigen ab dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Wie der ADAC berichtet, verliert das blaue Kennzeichen zum 1. März seine Gültigkeit und muss durch das neue, nun grüne Versicherungskennzeichen ersetzt werden. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jedes Jahr.

Vom Kennzeichenwechsel betroffen sind laut dem ADAC folgende Fahrzeuge:

  • Mofas, Roller und Mopeds mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern und mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h (bei älteren Modellen bis zu 60 km/h)
  • E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge

Wer vergisst, das Kennzeichen rechtzeitig zu erneuern, macht sich zum einen strafbar und muss zudem im Fall eines Unfalls den gesamten Schaden tragen. 

Die neuen, grünen Kennzeichen kann man sich ab ca. 45 Euro online bei seinem Versicherer bestellen.

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Fäll- und Schnittverbot im Garten

Sobald es draußen wieder wärmer und frühlingshafter wird, zieht es viele Gärtner hinaus ins Freie. Doch aufgepasst: Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz gilt ab 1. März ein Fäll- und Schnittverbot. Hecken, Sträucher und Gebüsche dürfen dann – zum Schutz der Wildtiere – bis zum 30. September nicht zurückgeschnitten oder entfernt werden.

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Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine wird verlängert

Der vorübergehend geltende Schutzstatus für vor dem Krieg in der Ukraine Geflüchtete wird erneut per Gesetz um ein Jahr verlängert. Bis mindestens 1. Februar 2025 geltende Aufenthaltstitel werden damit automatisch bis zum 4. März 2026 befristet. Das gilt auch für in dem Zusammenhang erteilte Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen. Betroffene müssen dafür nichts beantragen. Damit sollen auch die Behörden entlastet werden. Das regelt die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung.

"Solarspitzengesetz" tritt in Kraft

Das "Solarspitzengesetz" tritt in Kraft, was für private und gewerbliche Photovoltaikanlagen, die ab März 2025 in Betrieb gehen, Neuerungen mit sich bringt. Wichtigste Änderung: In Zeiten negativer Börsenstrompreise wird keine Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) mehr gezahlt.

Zudem müssen Solaranlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt-Peak mit einer digitalen Steuerbox und einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) versehen sein. Für dessen Bereitstellung ist der Netzbetreiber zuständig, die Kosten hat allerdings der Inhaber der Solaranlage zu tragen. Wer kein Smart Meter installiert, dessen Einspeiseleistung (nicht zu verwechseln mit der Einspeisemenge) wird auf 60 Prozent gedrosselt. Weitere Informationen zum Smart Meter finden Sie hier.

Ab März müssen Solaranlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt-Peak mit einer digitalen Steuerbox und einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) versehen sein.
Ab März müssen Solaranlagen ab einer Leistung von 7 Kilowatt-Peak mit einer digitalen Steuerbox und einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) versehen sein. © IMAGO

Discover Airlines eröffnet Langstreckenbasis in München

Die Lufthansa-Tochter Discover Airlines baut ihre Präsenz am Flughafen München aus und erweitert ihr bestehendes Angebot um drei Langstreckenziele. Ab dem 03. März 2025 werden drei wöchentliche Direktflüge (Montag, Mittwoch, Freitag) von München nach Orlando/Florida angeboten.

Ab 1. April wird dreimal in der Woche (Dienstag, Donnerstag, Samstag) Namibias Hauptstadt Windhoek direkt angeflogen. Ab dem 12. April gehen fünfmal wöchentlich (Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag) Direktflüge zwischen München und der kanadischen Metropole Calgary.

Fastenzeit beginnt

Am 5. März, dem christlichen Aschermittwoch, beginnt in diesem Jahr die Fastenzeit. Sie endet an Ostern, in diesem Jahr am Sonntag, den 20. April. In der Fastenzeit verzichten viele Menschen aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen. In den Wochen bis Ostern lassen die Dinge wie Alkohol, Süßigkeiten oder Fleisch weg. Traditionell sind die sechs Sonntage vom Fasten ausgenommen, sodass 40 Fastentage bleiben. Dies entspricht der Anzahl der Tage, die Jesus laut Bibel nach seiner Taufe fastend in der Wüste verbrachte.

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Neuer Direktzug von/bis München

Ab März richtet die Deutsche Bahn einen neuen Direktzug zwischen Rostock über etwa Berlin, Leipzig und Frankfurt nach Stuttgart bzw. München ein. Ab 8. März startet ein ICE in München, dieser soll etwa zehn Stunden später in Rostock ankommen.

Dabei gilt zu beachten, dass der Berliner Tiefbahnhof im März für Bauarbeiten halbseitig gesperrt bleibt, zudem werden an einem verlängerten Wochenende (21.-24. März) alle acht Gleise gesperrt, wie die Deutsche Bahn mitteilte.

Ab dem 8. März gibt es eine direkte Zugverbindung von München nach Rostock.
Ab dem 8. März gibt es eine direkte Zugverbindung von München nach Rostock. © imago/Wolfgang Maria Weber

DYN-Abo wird teurer

Dyn, das Sport-Streaming-Angebot des Axel-Springer-Verlags, wird teurer. Ab dem 18. März zahlt die Kundschaft für das Jahresabo 14,50 Euro, das sind zwei Euro mehr als bisher. Monatlich kündbare Abos verteuern sich sogar um fünf Euro.

Neuer Bundestag kommt erstmals zusammen

Am 23. Februar 2025 fand die Bundestagswahl statt. Nach Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neue Bundestag spätesten am 30. Tag nach der Wahl erstmals zusammentreten. Dies wäre also spätestens am 25. März 2025 der Fall. Mit der konstituierenden Sitzung beginnt die neue Wahlperiode. In dieser Sitzung wählen die Abgeordneten einen Bundestagspräsidenten oder eine  -präsidentin sowie deren Stellvertreter.

Spätestens am 25. März 2025 muss der neue Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.
Spätestens am 25. März 2025 muss der neue Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. © IMAGO

Beginn der Sommerzeit

Am letzten Sonntag im März, dem 30. März 2025, beginnt wieder die Sommerzeit. In der Nacht wird die Uhr von 2 auf 3 Uhr vorgestellt. Die Sommerzeit endet am letzten Sonntag im Oktober, in diesem Jahr ist dies der 26. Oktober. Als Eselsbrücke, wann man die Uhr vor und wann zurückstellt, hilft dieser Spruch. "Im Frühling stellt man die Gartenmöbel VOR das Haus, im Herbst stellt man sie ZURÜCK in den Schuppen".

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Mehr Easyjet-Flüge zwischen Deutschland und Italien

Ab März wird die britische Billigfluglinie Easyjet häufiger zwischen Deutschland und Italien unterwegs sein. Insgesamt sechs neue Direktverbindungen (hin und zurück) soll es ab dem 30. März geben:

  • München – Rom
  • Hamburg – Rom
  • Hamburg – Mailand
  • Frankfurt – Rom
  • Frankfurt – Mailand
  • Düsseldorf – Mailand
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